Rheinland-Pfalz novelliert Landesmediengesetz - epd medien

08.09.2025 09:09

Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in Mainz

Mainz (epd). In Rheinland-Pfalz wird das Landesmediengesetz novelliert. Die drei Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die CDU als größte Oppositionsfraktion legten dazu einen gemeinsamen Entwurf vor. Vorgesehen ist, dass die Änderungen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die erste Lesung im Landtag ist am Donnerstag. Ein Ziel der Novelle sei, in der rheinland-pfälzischen Medienlandschaft Qualitätsjournalismus und Meinungsvielfalt zu erhalten, sagte Daniel Schäffner, medienpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Man wolle erreichen, dass es weiterhin eine journalistische Berichterstattung aus den Regionen gebe. Dazu gehöre auch, die bisherigen Begrenzungen für marktbeherrschende Tageszeitungsverlage aufzuheben, sich an privaten rheinland-pfälzischen Radio- und Fernsehsendern zu beteiligen, erklärte Schäffner.

Bislang dürfen Tageszeitungsverlage, die im jeweiligen Verbreitungsgebiet marktbeherrschend sind, nur maximal 35 Prozent der Kapitalanteile an Rundfunkveranstaltern halten. Die Stimmrechtsanteile sind auf höchstens 25 Prozent begrenzt. Auf den jeweiligen Sender darf "weder unmittelbar noch mittelbar ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden". Diese Regelungen im Landesmediengesetz sollen komplett gestrichen werden.

Sorgfaltspflicht konkretisieren

Vorgesehen ist außerdem, durch die Novelle bestehende journalistische Sorgfaltspflichten zu konkretisieren. So soll es künftig im Gesetz zusätzlich heißen: "Die Medien haben bei ihren journalistisch-redaktionellen Angeboten den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz von KI, zu entsprechen."

Schäffner verwies ferner darauf, dass es mit der Gesetzesnovelle auch darum gehe, die Vermittlung von Medienkompetenz zu stärken. So solle die Medienanstalt Rheinland-Pfalz als eine weitere Aufgabe die Förderung von Medienkompetenz erhalten.

Laut dem Gesetzentwurf ist geplant, dass die Medienanstalt künftig "eigene Projekte durchführen und sich an fremden Projekten beteiligen" kann. Zudem soll geregelt werden, dass die Medienanstalt in verschiedenen Gemeinden des Landes "Orte der medialen Teilhabe" einrichtet, unterstützt vom Land, Kommunen und Städten sowie weiteren Partnern.

Im Landesmediengesetz soll auch eingefügt werden, dass die Medienanstalt eine Mediathek betreibt, "die Inhalte Offener Kanäle sowie weiterer nicht kommerzieller Einrichtungen, insbesondere aus den Bereichen Kommunales, Sport, Kultur, Bildung, Wissenschaft und Gesellschaft, einbindet". Damit soll unter anderem "auch ein Beitrag zur Wahrung des audiovisuellen Erbes des Landes Rheinland-Pfalz" geleistet werden.

Transparenz erhöhen

Bei der Medienanstalt solle mit der Gesetzesnovelle darüber hinaus die Transparenz erhöht werden, erklärte SPD-Politiker Schäffner. Vorgesehen sei, dass die Medienanstalt künftig die Vergütung ihrer Leitungsspitze veröffentlichen müsse. Die Höhe der jährlichen Bezüge des Direktors und des stellvertretenden Direktors sind, wie es im Gesetzentwurf heißt, untergliedert nach "Grundgehalt, Zulagen und vermögenswirksame Leistungen" bekannt zu machen.

Die Vergütungshöhe der Leitungsspitze der rheinland-pfälzischen Medienanstalt soll künftig im Landesmediengesetz festgelegt werden. Laut dem Gesetzentwurf haben sich die Bezüge des Direktors an der rheinland-pfälzischen Beamten-Besoldungsgruppe B 8 zu orientieren, bei Wiederwahl an B 9. Aktuell beträgt das Grundgehalt nach B 8 monatlich rund 12.400 Euro, bei B 9 sind es knapp 13.200 Euro.

Direktor der Medienanstalt ist seit April 2018 Marc Jan Eumann. Anfang April 2024 begann seine zweite sechsjährige Amtsperiode. Bevor er Chef der Aufsichtsbehörde wurde, war er NRW-Medienstaatssekretär gewesen. Stellvertretender Direktor ist seit März 2024 Jörg Ukrow, davor war er Vizechef der Landesmedienanstalt Saarland.

Im Jahr 2023 erhielt Eumann laut der Medienanstalt ein Gehalt in Anlehnung an B 8. Beim stellvertretenden Direktor soll sich die Vergütung laut dem Gesetzentwurf an B 3 (rund 9.500 Euro monatlich) orientieren, bei Wiederwahl an B 4 (circa 10.000 Euro).

vnn



Zuerst veröffentlicht 08.09.2025 11:09 Letzte Änderung: 08.09.2025 11:28

Schlagworte: Medien, Bundesländer, NEU

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