ZDF will Regeln für Programmbeschwerden ändern - epd medien

18.09.2025 11:28

Die gestiegene Zahl der Programmbeschwerden beim Fernsehrat hat das ZDF-Gremienbüro dazu veranlasst, die Regeln für das Einreichen und die Prüfung derselben zu überarbeiten.

ZDF-Gebäude in Mainz

Mainz (epd). Beim ZDF sollen die Regeln für das Einreichen und die Prüfung von Programmbeschwerden verändert werden. Beratungen dazu laufen derzeit im zuständigen ZDF-Fernsehrat, wie das ZDF-Gremienbüro auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mitteilte. Ein Grund für die Überarbeitung sei "die gestiegene Zahl der Eingaben an den Fernsehrat".

Dort wird anhand bereits bestehender Kriterien geprüft, welche Eingaben an den Fernsehrat als Programmbeschwerden angenommen werden. Beschwerden müssen sich auf eine ausgestrahlte Sendung oder einen Beitrag beziehen. Anzugeben ist dabei etwa, welcher Programmgrundsatz verletzt worden sein soll.

Ausschuss für Strategie und Koordinierung

Eine Arbeitsgruppe im Fernsehrat habe Änderungen in der Beschwerdeordnung vorgeschlagen, erklärte das ZDF-Gremienbüro weiter. Sie würden im Ausschuss für Strategie und Koordinierung des Fernsehrats vorberaten. Zu den Vorschlägen wollte sich das Gremienbüro nicht näher äußern, da es "noch keine finalen Beschlüsse" gebe. Es könnten sich in den weiteren Beratungen noch Änderungen ergeben.

Nach epd-Informationen gehört zu den im ZDF-Fernsehrat aktuell diskutierten Änderungsvorschlägen, dass bei mehreren Programmbeschwerden mit ähnlichem Inhalt künftig eine Leitbeschwerde festzulegen ist. Sie würde dann gewissermaßen stellvertretend für die übrigen behandelt.

Ferner wird diskutiert, ob der jeweils zuständige Ausschuss des Fernsehrats über Programmbeschwerden abschließend entscheiden kann. Das soll dann möglich sein, wenn der jeweilige Ausschuss einstimmig der Auffassung ist, dass eine Programmbeschwerde unbegründet ist und es somit keine Verstöße gegen Programmgrundsätze des ZDF gibt. Sofern dies umgesetzt wird, würde der Fernsehrat entlastet - Verfahren könnten beschleunigt werden.

In den Fällen, in denen der Ausschuss nicht einstimmig eine Programmbeschwerde zurückweisen will, würde dann das bisherige Verfahren gelten. Demnach entscheidet über Programmbeschwerden am Ende der Fernsehrat, auf Basis einer Beschlussempfehlung des jeweils zuständigen Ausschusses. Allerdings wird nicht jede Programmbeschwerde im Fernsehrat behandelt.

2024 gab es 99 Programmbeschwerden

Laut dem Ablauf des Beschwerdeverfahrens, der nicht geändert werden soll, ist für eine angenommene Programmbeschwerde zuerst der ZDF-Intendant zuständig. Er hat dem jeweiligen Beschwerdeführer schriftlich zu antworten, grundsätzlich innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Beschwerde vorliegt. Ist die Person mit den Ausführungen des Intendanten nicht zufrieden, kann sie innerhalb eines Monats den Fernsehrat einschalten. Dann muss das Gremium über die Beschwerde entscheiden.

Laut dem ZDF-Gremienbüro erhielt der Fernsehrat 2024 insgesamt 2.597 Eingaben. Im Jahr zuvor waren es 1.396 Eingaben gewesen - ein Anstieg von 86 Prozent. 2024 gab es insgesamt 99 Programmbeschwerden, über 37 davon entschied der Fernsehrat. Im Jahr 2023 waren es 82 Beschwerden, von denen 24 vom Fernsehrat behandelt wurden. Die Anzahl der Programmbeschwerden stieg 2024 somit gegenüber dem Vorjahr um rund ein Fünftel an. Der Fernsehrat befasste sich mit 54 Prozent mehr Beschwerden als 2023.

Beschwerdeführer müssen Name, Anschrift und E-Mail-Adresse angeben

Zu den nun diskutierten Änderungen in der Beschwerdeordnung gehört nach epd-Informationen außerdem noch ein weiterer Aspekt. Dabei geht es darum, ob darin künftig festgelegt werden soll, dass eine Programmbeschwerde nicht dazu genutzt werden darf, um etwas anderes zu erreichen als die Prüfung, ob das ZDF Programmgrundsätze verletzt hat.

Dass Beschwerdeführer Vor- und Nachname, Anschrift und E-Mail-Adresse anzugeben haben, soll ebenso festgelegt werden. Darüber hinaus soll in die Beschwerdeordnung noch aufgenommen werden, dass Programmbeschwerden keinen beleidigenden, erpresserischen oder nötigenden Charakter haben dürfen. Sie müssen respektvoll und angemessen formuliert sein.

Diese Punkte stehen bereits heute in dieser oder ähnlicher Form in den Verfahrensgrundsätzen beziehungsweise auf der Internet-Seite des ZDF, auf der Programmbeschwerden auch online eingereicht werden können. Künftig sollen sie auch in der Beschwerdeordnung enthalten sein. Hintergrund dafür ist nach epd-Informationen, dass dort festgelegte Kriterien eine stärkere Rechtsqualität hätten. Sie wären als verbindliche Regeln einzustufen.

Die Beschwerdeordnung ist in der ZDF-Satzung aufgeführt, dort in Paragraf 21. Da der Fernsehrat somit die Satzung ändern will, muss hierzu laut dem ZDF-Staatsvertrag auch noch der Verwaltungsrat gehört werden. Voraussichtlich werde der Fernsehrat in seiner Dezember-Sitzung die neue Beschwerdeordnung in der ZDF-Satzung beschließen, erklärte das Gremienbüro.

vnn



Zuerst veröffentlicht 18.09.2025 13:28

Schlagworte: Medien, Fernsehen, Gremien, vnn, Nünning, ema

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