ZDF-Satiriker Böhmermann: "Wir treten Themen in den Diskurs" - epd medien

07.10.2025 09:49

Der Moderator Jan Böhmermann und der Medienanwalt Christian Schertz kennen sich seit 20 Jahren, am Montagabend traten sie in Berlin im Haus der Kulturen der Welt zum ersten Mal gemeinsam auf und diskutierten über die Frage: "Was darf Satire?"

Jan Böhmermann, Moderator des "ZDF Magazin Royale"

Berlin (epd). Der ZDF-Satiriker Jan Böhmermann hat die investigativen Beiträge des "ZDF Magazin Royale" verteidigt. Diese seien stets mit extremer Genauigkeit recherchiert, sagte er am Montagabend in Berlin. "Wir treten Themen in den Diskurs", sagte Böhmermann bei der Diskussion "Was darf Satire?". Die Diskussion des ZDF-Moderators mit dem Medienanwalt Christian Schertz gehörte zum Begleitprogramm der Ausstellung "Die Möglichkeit der Unvernunft", die Böhmermann und die Groupe Royale kuratieren.

Das Prinzip der Magazinbeiträge beschrieb Böhmermann so: Auf die Fakten werde Meinung draufgepackt, aber erst kämen die Fakten, dann die Meinung. Er betrachte alles in den Medien als Werkstoff und als Material für seine Auftritte. Das gelte für seriöse Zeitungen ebenso wie für Boulevard-Berichterstattung und Beiträge aus sozialen Netzwerken. Angestrebt werde, dass andere Medien sich der aufgebrachten Themen annähmen.

Gerichte entscheiden, was Satire ist

Schertz sagte, das "ZDF Magazin Royale" greife relevante Themen auf und verpacke diese in Satire. Der Medienanwalt hatte Böhmermann im Prozess vertreten, den der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan 2016 gegen Böhmermann angestrengt hatte, nachdem dieser ein "Schmähgedicht" über den türkischen Politiker vorgetragen hatte. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg dürfen 18 der 24 Gerichtzeilen nicht zitiert werden. Eine Verfassungsbeschwerde von Böhmermann wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hatte. Der Straftatbestand der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter ("Majestätsbeleidigung") wurde infolge der Diskussion um das Gedicht abgeschafft.

Der Medienanwalt sagte, das Gedicht sei vom Gericht "fälschlicherweise als Schmähgedicht" beurteilt worden, dabei sei es eine "Gesamtperformance" gewesen. Das habe die Richterin aber nicht erkannt. Böhmermann unterstrich: "Wir sagen nur, was wir nicht sagen dürfen." Das Ausloten von Grenzen sei sein Metier. In Deutschland würden "Gerichte darüber entscheiden, was Satire ist und was nicht". Dabei könne nie zu Ende diskutiert werden, was Satire tatsächlich dürfe. In die Türkei wolle er nie reisen, sagte Böhmermann, "weil ich nicht weiß, was mich dort erwartet". Es sei kein schönes Gefühl, den Oberbefehlshaber der zweitgrößten Nato-Armee gegen sich zu haben.

Keine Personen der Zeitgeschichte

Schertz verteidigte, dass er ein Mandat des Rammstein-Sängers Till Lindemann übernommen hatte, gegen den 2023 MeToo-Vorwürfe erhoben worden waren. Schertz ging gegen die seiner Ansicht nach "unzulässige Verdachtsberichterstattung" vor. Er sei "kein Anwalt für Eitelkeiten", sagte Schertz, sondern stehe aufseiten der von unrichtiger Berichterstattung Betroffenen. Böhmermann bezeichnete das Lindemann-Mandat als "wirtschaftlich reizvoll".

Der Medienanwalt merkte an, dass es in der Ausstellung möglicherweise Fälle von Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes gebe. Dort sind Postkarten mit kritischen bis schmähenden Bemerkungen zu Böhmermann zu sehen, die von Personen stammen, die mit Foto abgebildet werden. Diese Personen müssten das nicht dulden, sagte Schertz: "Sie sind keine Personen der Zeitgeschichte."

jhu



Zuerst veröffentlicht 07.10.2025 11:49

Schlagworte: Medien, Fernsehen, Satire, Böhmermann, Medienrecht, Schertz, jhu

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