14.10.2025 11:08
Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am Mittwoch über eine Klage gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Eine Frau aus Bayern verweigert den Beitrag, weil das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ihrer Meinung nach nicht vielfältig und ausgewogen ist. Laut Gericht macht die Frau geltend, dass der gesetzliche Auftrag verfehlt werde. Sie berufe sich auf das Leistungsverweigerungsrecht. (AZ: 6 C 5.24)
Laut Klägerin dient der öffentlich-rechtliche Rundfunk als "Erfüllungsgehilfe der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht". Dieses strukturelle Versagen beruhe ihrer Ansicht nach auch auf "einer mangelnden Staatsferne der Aufsichtsgremien". Es ist nun zu klären, ob die Frau weiterhin monatlich 18,36 Euro zahlen muss, wenn ihr das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio missfällt. In den vorangegangenen Instanzen blieb die Klage der Frau erfolglos.
Zuvor hatte sie einen Bescheid des Bayerischen Rundfunks über 63,53 Euro zu noch ausstehenden Rundfunkbeiträgen für ihren Haushalt erhalten, bezogen auf den Zeitraum Oktober 2021 bis März 2022. Sowohl das Münchner Verwaltungsgericht als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnten die Aufhebung des Bescheids ab. Allein ein Missfallen am Programm befreie nicht von der Zahlungspflicht, hieß es.
Für einen Erfolg vor Gericht müsste die Klägerin einen Nachweis führen, dass der öffentliche Rundfunk seinen Auftrag eklatant verletzt. Die Entscheidung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts wird für Mittwochnachmittag erwartet.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
lob
Zuerst veröffentlicht 14.10.2025 13:08
Schlagworte: Bundesgerichte, Medien, Rundfunk
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