15.10.2025 11:10
Wiesbaden (epd). Zwei Journalisten, die während der Proteste gegen den Bau der Autobahn 49 von der Polizei aus Baumhäusern geholt wurden, müssen die Kosten des Einsatzes bezahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden laut einer Mitteilung vom Mittwoch entschieden (AZ: 2 K 1092/21.WI, 2 K 1205/21.WI). Die Journalisten hatten sich Anfang Dezember 2020 auf Baumhäuser im Dannenröder Forst begeben. Von dort wollten sie eigenen Angaben zufolge über die Rodungsarbeiten für den Aus- und Weiterbau der Autobahn 49 berichten.
Gegner des Vorhabens hatten im Wald zahlreiche Camps mit Baumhäusern und Blockaden errichtet. Die Baumhäuser, auf denen sich die Journalisten aufhielten, befanden sich laut Verwaltungsgericht in einem Sperrgebiet, welches sie an diesem Tag hätten verlassen müssen. Darüber hatte die Polizei mittels Lautsprechern aufgeklärt. Nachdem die Journalisten der Aufforderung nicht nachgekommen waren, wurden sie von der Polizei von den Bäumen geholt.
Die Kosten für diesen Einsatz wurden den beiden Journalisten, die dagegen geklagt hatten, rechtmäßig in Rechnung gestellt, wie das Gericht nun entschied. In einem Fall ging es nach Gerichtsangaben um einen niedrigen vierstelligen, im anderen um einen dreistelligen Betrag.
Der Eingriff in die Pressefreiheit war nach Angaben des Gerichts gerechtfertigt, weil dem Schutz von Leib und Leben ein überragendes Gewicht zugekommen sei. Der Aufenthalt auf dem Baumhaus habe eine Störung der öffentlichen Sicherheit dargestellt. Aufgrund der Rodungsarbeiten habe für die im Wald befindlichen Personen die Gefahr bestanden, durch herabstürzende Bäume oder Äste oder das einzusetzende schwere Gerät verletzt oder schlimmstenfalls getötet zu werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können innerhalb eines Monats Berufung einlegen.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
lmw
Zuerst veröffentlicht 15.10.2025 13:10
Schlagworte: Medien, Prozesse
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