23.10.2025 08:36
München (epd). Im Rechtsstreit zwischen mehreren Zeitungsverlagen und der Betreibergesellschaft des Stadtportals "muenchen.de" hat das Oberlandesgericht München seine im Jahr 2021 getroffene Entscheidung in einem neuen Urteil bestätigt. Das Portal bleibt verpflichtet, bestimmte im Jahr 2019 verbreitete Inhalte und Angebote anzupassen beziehungsweise nicht mehr bereitzustellen, wie aus der Entscheidung vom 16. Oktober hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Im Kern geht es in dem Streit um die Frage, ob das Stadtportal zu presseähnlich ist und deshalb gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. (AZ: K 6 U 6754/20)
Die Verlage hatten ein Verbot von "muenchen.de" in der Form, in der es im August 2019 verbreitet wurde, in erster und zweiter Instanz durchgesetzt. Landgericht und Oberlandesgericht hatten in ihren Urteilen jeweils abgewogen zwischen der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und der Garantie des Instituts der freien Presse.
Die Urteile hatten dazu geführt, dass die Portalgesellschaft zunächst die Bereiche Gastro, Shopping und Kino insgesamt aus dem Angebot des Stadtportals herausnahm und den Bereich Veranstaltungen stark reduzierte. Der Bundesgerichtshof (BGH) kassierte 2023 auf Revision der Betreibergesellschaft hin das Urteil des Oberlandesgerichts und forderte einen "engeren Prüfmaßstab" (AZ: I ZR 152/2). Eine strengere Sachprüfung führe das Oberlandesgericht nun zum selben Ergebnis. Eine erneute Revision zum BGH ließ das Gericht nicht zu.
Gefährdung des Instituts der freien Presse
In dem Urteil heißt es, dass die Gesamtbetrachtung "zu einer ernsthaften Gefährdung des Instituts der freien Presse" führe. Das Portal werde in erheblichem Umfang für kommerzielle Zwecke, insbesondere eine Anzeigenschaltung, genutzt. Diese Nutzung gehe über eine bloße zulässige Randnutzung hinaus. Sie sei zudem geeignet, den Verlegern von Zeitungen oder sonstigen Pressemedien im fraglichen Gebiet in erheblichem Umfang Kunden für Anzeigen und damit auch die wirtschaftliche Grundlage für die Herausgabe von Presseerzeugnissen zu entziehen.
Die Betreibergesellschaft hatte sich stets darauf berufen, dass das Stadtportal keine "Presse" sei. Es erfülle als Teil der kommunalen Wirtschaftsförderung "zu einem wesentlichen Teil unverzichtbare Aufgaben des Stadtmarketings". Gesellschafter des Stadtportals sind die Landeshauptstadt und die Stadtwerke München.
Geschäftsführer Michael Birlbauer erklärte nach dem neuen Urteil des Oberlandesgerichts, man sei überzeugt, dass "muenchen.de" nicht die Pressefreiheit der Münchner Verlage gefährde. Das Urteil betreffe nur die Inhalte auf "muenchen.de", wie sie 2019 angeboten worden seien. "Seitdem haben wir vieles geändert. Das Portal von heute hat mit dem von 2019 nur noch wenig gemeinsam." Die Betreibergesellschaft hat die Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einzulegen. Das weitere Vorgehen werde nach eingehender Analyse entschieden, erklärte Birlbauer.
Der Verband der Bayerischen Zeitungsverleger begrüßte das Urteil dagegen. Geschäftsführer Markus Rick sagte: "Das ist ein Sieg für die Pressefreiheit. Denn mit diesem Urteil wird erneut unterstrichen, dass Kommunen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit strikt die Grenzen einzuhalten haben, die den Schutz der freien Presse gewährleisten sollen."
lbm/ema/nbl
Zuerst veröffentlicht 23.10.2025 10:36
Schlagworte: Medien, Presse, Kommunen, Justiz
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