EU-Kommission startet Konsultation zur Rundfunkfinanzierung - epd medien

23.10.2025 10:18

Die EU-Kommission stellt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erneut auf den Prüfstand. Brüssel will evaluieren, ob die 2009 per Rundfunkmitteilung festgelegten Regeln für staatliche Beihilfen noch zeitgemäß sind. Bis Mitte Januar 2026 können Bürger und Experten Stellung nehmen.

Hauptgebäude der EU-Kommission in Brüssel

Brüssel (epd). Die EU-Kommission überprüft ihre Richtlinien zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa. Zur Bewertung sei neben einer öffentlichen Konsultation auch eine Expertenkonsultation eingeleitet worden, teilte die Kommission am 15. Oktober in Brüssel mit. Die Regeln, nach denen Rundfunkanstalten staatliche Mittel erhalten können, wurden 2009 festgelegt.

"Seitdem hat sich jedoch viel verändert - von neuen Technologien über neue Arten des Fernsehens bis hin zu neuen Akteuren in diesem Sektor. Wir wollen verstehen, ob diese Regeln auch heute noch sinnvoll sind und für alle gerecht funktionieren", erklärte Exekutiv-Präsidentin Teresa Ribera. Behörden, Unternehmen und Bürger seien eingeladen, ihre Meinung zu äußern. Die Frist für Rückmeldungen endet am 14. Januar 2026.

Bewertung der Rundfunkmitteilung von 2009

Die Aufforderung zur Stellungnahme bezieht sich auf die Bewertung der sogenannten Rundfunkmitteilung von 2009, die den rechtlichen Rahmen für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die öffentliche Hand festgelegt. Damit die Vorschriften über staatliche Beihilfen eingehalten werden, muss die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks transparent und verhältnismäßig erfolgen und wirksamen Aufsichtsmechanismen unterliegen.

Ziel der nun gestarteten Initiative sei es, Meinungen und Erfahrungen von Interessenvertretern darüber einzuholen, wie die Rundfunkmitteilung seit ihrer letzten Überarbeitung im Jahr 2009 funktioniert hat und ob sie weiterhin ihre Ziele erreicht, erklärte die EU-Kommission. Nach Abschluss der Konsultation will die Behörde eine Zusammenfassung der Auswertung auf dem Portal "Have Your Say" veröffentlichen. Zudem kündigte sie die Veröffentlichung eines Arbeitspapiers an.

Länder beraten über Beteiligung

Die Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz Heike Raab sagte dem epd, im Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFA) werde darauf abgehoben, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine unabhängige Finanzierung benötige. Die Länder sprächen derzeit darüber, wie sie sich an der Konsultation beteiligen. "Mit dem Reformstaatsvertrag machen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland digitaler und effizienter, damit er seinen Auftrag besser erfüllen kann", sagte Raab. Alle Medien bräuchten eine verlässliche Finanzierung.

Die EU-Kommission hatte zuletzt im Sommer 2009 eine Neufassung der ersten Rundfunkmitteilung von 2001 vorgelegt. Mit den Änderungen wollte sie damals vor allem sicherstellen, dass die Internet-Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen nicht durch Wettbewerbsverzerrungen andere Online- und Printangebote beeinträchtigen. Hierzu sollten unter anderem Kontrollmechanismen ähnlich dem deutschen Drei-Stufen-Test europaweit eingeführt werden. Erhalten blieb das Grundprinzip, dass die Mitgliedstaaten selbst den öffentlich-rechtlichen Auftrag definieren.

Beihilfeverfahren gegen ARD und ZDF endete mit Kompromiss

Zuvor hatte die Kommission im Frühjahr 2007 ein Beihilfeverfahren gegen ARD und ZDF mit einem Kompromiss eingestellt. Die deutschen Privatsender hatten 2004 eine Beschwerde über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland in Brüssel eingereicht. Zu der Frage, ob die deutsche Rundfunkgebühr, die 2013 durch den Rundfunkbeitrag abgelöst wurde, eine staatliche Beihilfe darstellt, gab es damals keine klare Entscheidung der Kommission.

Im sogenannten Beihilfekompromiss gaben die Bundesländer allerdings verschiedene Zusagen ab. Insbesondere sollte der Auftrag von ARD und ZDF mit Blick auf die neuen Medien wie Internet und Mobilfunk konkreter gefasst werden. Weitere Änderungen sollte es bei der Transparenz und der Finanzkontrolle der öffentlich-rechtlichen Sender geben. Umgesetzt wurden diese Zusagen weitgehend durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2009, mit dem unter anderem der Drei-Stufen-Test eingeführt wurde.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) schaltete im Mai 2024 erneut die EU-Kommission ein und reichte eine formelle Beihilfebeschwerde ein. Der BDZV kritisiert in dem 72-seitigen Schriftsatz zur Beschwerde unter anderem eine mangelhafte Auftragsdefinition, die zu ausufernden Textangeboten führe, sowie eine mangelhafte Aufsicht über die Rundfunkanstalten, die diese Aktivitäten zulasse.

nbl



Zuerst veröffentlicht 23.10.2025 12:18 Letzte Änderung: 23.10.2025 16:48

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Finanzierung, EU, NEU

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