24.10.2025 09:00
Berlin/Karlsruhe (epd). Der Journalist Carsten Janz, der wegen verbotener Veröffentlichungen aus laufenden Gerichtsverfahren strafrechtlich belangt wurde, zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichte er am Freitag Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein, wie die GFF mitteilte. Ziel sei eine Klarstellung des Gerichts, dass die entsprechende Vorschrift des Strafgesetzbuchs in der aktuellen Fassung gegen die Pressefreiheit verstoße.
Janz hatte im Internetportal "t-online" über Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft zu einem Amoklauf bei den Zeugen Jehovas berichtet. In dem Beitrag zitierte er aus einem Beschluss des Hamburger Landgerichts, wonach die Hausdurchsuchung bei einem Verdächtigen rechtswidrig war. Dafür verurteilte ihn erst das Amtsgericht und dann das Landgericht Hamburg nach Paragraf 353d Nr. 3 des Strafgesetzbuchs zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Seine Revision verwarf das Oberlandesgericht Hamburg nach Angaben der GFF ohne Begründung.
Die Vorschrift bedroht kritische Berichterstattung.
"Carsten Janz hat nur seinen Job als Journalist gemacht", erklärte Benjamin Lück, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF. "Es kann nicht sein, dass er allein für das Zitieren aus Gerichtsbeschlüssen bestraft wird. Diese Vorschrift bedroht die kritische Berichterstattung und die Pressefreiheit - und genau das klären wir jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht."
In dem seit längerem umstrittenen Strafrechtsparagrafen heißt es: "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (...) die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist."
Die GFF geht in einem weiteren Verfahren gegen die Strafnorm vor. Gemeinsam mit Arne Semsrott, Chefredakteur der Plattform "Frag den Staat", hat die Organisation ein Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof angestrengt. Das Landgericht Berlin hatte Semsrott im Oktober 2024 wegen eines Verstoßes gegen die Vorschrift schuldig gesprochen. Er bekam eine Verwarnung und sollte zudem eine Geldstrafe bezahlen. Semsrott hatte im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen Klimaaktivisten der "Letzten Generation" drei Beschlüsse des Amtsgerichtes München veröffentlicht.
rid
Zuerst veröffentlicht 24.10.2025 11:00 Letzte Änderung: 24.10.2025 12:11
Schlagworte: Medien, Recht, NEU
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