28.10.2025 11:40
Dresden (epd). Der sächsische Landtag will am Mittwoch über den Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) abstimmen. Mit dem Regelwerk soll unter anderem die Zahl der TV-Spartenkanäle und der ARD-Radiosender reduziert werden. Für die Annahme gibt es in Sachsen bisher keine sichere Mehrheit.
Die Ministerpräsidenten hatten sich im Oktober 2024 auf den Reformstaatsvertrag geeinigt und im Anschluss im Umlaufverfahren unterzeichnet. Danach begann das parlamentarische Ratifizierungsverfahren, in dem alle 16 Landtage bis Ende November zustimmen müssen, damit das Vertragswerk wie geplant Anfang Dezember in Kraft treten kann. Bislang haben zwölf Landtage grünes Licht gegeben. Neben Sachsen fehlen noch Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg.
In Sachsen regieren CDU und SPD in einer Minderheitskoalition. Ihnen fehlen zehn Stimmen für eine Mehrheit. Die Regierungsfraktionen sind also auf Stimmen der Opposition angewiesen, um die Novelle verabschieden zu können. Die Abstimmung kann nicht wiederholt werden. Möglich wäre eine Vertagung des Tagesordnungspunkts auf einen späteren Zeitpunkt bis Ende November.
Der ARD-Vorsitzende Florian Hager appellierte vor der Abstimmung in Sachsen an die verbliebenen Landtage, dem Reformstaatsvertrag zuzustimmen. "Die ARD ist auf Kurs. Jetzt brauchen wir Planungs- und Rechtssicherheit", schrieb er am Dienstag im Business-Netzwerk LinkedIn. Die ARD bereite die Umsetzung des Reformstaatsvertrags in verschiedenen Bereichen bereits seit Jahren vor.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
nbl
Zuerst veröffentlicht 28.10.2025 12:40
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Bundesländer
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