EU-Regelung ermöglicht Forschung Zugang zu Daten von Online-Plattformen - epd medien

30.10.2025 10:06

Um die großen Online-Plattformen und Suchmaschinen besser zu verstehen und ihre potenziellen Risiken zu erforschen, können Wissenschaftler auf Basis einer neuen EU-Regelung nun Zugang zu bislang nicht-öffentlichen Daten beantragen. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für Anträge zuständig.

Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn

Bonn (epd). Forscherinnen und Forscher können ab sofort Zugang zu Daten sehr großer Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen erhalten. Möglich wird das durch das Inkrafttreten des EU-Rechtsakts zum Datenzugang und den Start des europäischen Datenzugangsportals zum 29. Oktober, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Dies markiere einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung des Digital Services Act (DSA).

Unabhängige Forschung spiele eine entscheidende Rolle, um eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung für alle Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen. Die Bundesnetzagentur sei gut darauf vorbereitet, Anträge von Forschenden zu prüfen und so zum reibungslosen Datenzugang beizutragen

Funktionsweisen besser verstehen

Der Datenzugang diene dazu, die Funktionsweise von sehr großen Plattformen (VLOPs) und Suchmaschinen (VLOSEs) besser zu verstehen und deren potenzielle Risiken zu erforschen. VLOPs und VLOSEs sind verpflichtet, zugelassenen Forschern den Zugang zu nicht-öffentlichen Daten einzuräumen, um wissenschaftliche Untersuchungen zu sogenannten systemischen Risiken zu ermöglichen.

Mögliche Forschungsfragen könnten laut Netzagentur sein, welche Inhalte Kindern und Jugendlichen in Social-Media-Feeds angezeigt werden oder was Plattformen unternehmen, um die Verbreitung illegaler Inhalte zu verhindern.

Detailliert begründete Anträge

Um Zugang zu den relevanten Daten zu erhalten, müssen Forscherinnen und Forscher umfassende und detailliert begründete Anträge stellen und bestimmte Voraussetzungen insbesondere hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit und zum Datenschutz erfüllen. Forscher können ihre Anträge an die Digital Services Coordinators (DSCs) über das von der Europäischen Kommission dafür eingerichtete Datenzugangsportal (DSA Data Access Portal) stellen.

In Deutschland hat der DSC seinen Sitz bei der Bundesnetzagentur. Die Bewertung von Anträgen auf Datenzugang erfolge in enger Abstimmung mit den Datenschutzbehörden, die in die Prüfung einbezogen werden. Bei der Umsetzung des DSA arbeite der DSC mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), der Landesanstalt für Medien NRW als gemeinsame Beauftragte für die Landesmedienanstalten, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI), der Europäischen Kommission und den DSCs der anderen Mitgliedstaaten zusammen.

koe



Zuerst veröffentlicht 30.10.2025 11:06

Schlagworte: Medien, Europa, Deutschland, Internet, Wissenschaft, koe

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