10.11.2025 10:10
Dresden (epd). Nach der Rücknahme der Berufung durch alle Prozessbeteiligten sind die Strafurteile gegen den Rechtsextremisten Max Schreiber und seinen Bruder rechtskräftig. Es bleibe bei den vom Amtsgericht Dresden verhängten Strafen, teilte das Landgericht Dresden am 7. November auf epd-Anfrage mit. Demnach erhielt Max Schreiber eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, bei seinem Bruder Moritz waren es zehn Monate. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. In das Strafmaß spielte auch die Verfolgung von Journalisten im Dresdner Stadtteil Laubegast hinein.
Laut der Journalistengewerkschaft dju in ver.di hatten über zehn Männer - unter ihnen Max und Moritz Schreiber - im Februar 2022 in Laubegast am Rande einer Demonstration im verschwörungsideologischen Milieu sechs Journalistinnen und Journalisten sowie ihren Begleitschutz angegriffen. Max Schreiber ist ein ehemaliger NPD-Funktionär und Stadtrat der Kleinstpartei "Freie Sachsen".
Das Amtsgericht hatte den Sachverhalt im Juni 2024 als Nötigung gewertet und dafür eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen für Max Schreiber und von 60 Tagessätzen für Moritz Schreiber verhängt. Diese Strafen seien in die jeweiligen Gesamtfreiheitsstrafen einbezogen worden, erklärte das Landgericht. Staatsanwaltschaft, die Angeklagten und die Nebenklage hätten ihre Berufungen zurückgenommen.
Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) wertete die Geldstrafe als "erschreckend mildes Urteil", das in keinem Verhältnis zur Tat stehe. Die Entscheidung schone Täter, die Journalisten einschüchtern wollten, sagte dju-Co-Vorsitzender Lars Hansen: "Wer Journalist*innen angreift, greift Artikel 5 unseres Grundgesetzes an und damit die Demokratie selbst." Pressefreiheit sei kein persönliches Privileg, sondern Voraussetzung für das Funktionieren der demokratischen Gesellschaft.
Das pressefeindliche Klima habe in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Berichterstattung in ländlichen Regionen und insbesondere im Osten Deutschlands zurückgehe. Wenn Journalisten Übergriffe befürchten und erleben müssen, dass der Staat sie im Ernstfall nicht schützte, "dann ist das ein behördliches Versagen, die verfassungsrechtliche Pressefreiheit durchzusetzen", kritisierte Hansen. Angriffe auf Journalisten müssten deshalb denselben Stellenwert erhalten wie Angriffe auf Polizei oder Rettungskräfte.
cd/rid
Zuerst veröffentlicht 10.11.2025 11:10
Schlagworte: Medien, Justiz
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