13.11.2025 16:09
Brüssel (epd). Die Europäische Kommission hat ein weiteres Verfahren gegen den Betreiber der Suchmaschine Google eingeleitet. Sie prüft Hinweise, wonach der Konzern Inhalte von Nachrichtenseiten und anderen Verlagen in den Suchergebnissen herabstuft, wenn deren Webseiten Beiträge kommerzieller Partner enthalten, teilte die Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. Nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) ist Google verpflichtet, Verlagen fairen und gleichen Zugang zur Google-Suche zu ermöglichen.
Die Einleitung des Verfahrens bedeute noch keinen Beweis für einen Verstoß, betonte die EU-Kommission. Die Untersuchung soll innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden. Im Falle eines Verstoßes kann die Kommission Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens verhängen. Bei wiederholten Verstößen kann die Strafe bis zu 20 Prozent betragen. In schweren Fällen können auch strukturelle Maßnahmen angeordnet werden, etwa eine Aufspaltung des Konzerns. Die Kommission hat Google und den Mutterkonzern Alphabet bereits mehrfach mit Wettbewerbsstrafen belegt.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
mab
Zuerst veröffentlicht 13.11.2025 17:09 Letzte Änderung: 13.11.2025 17:45
Schlagworte: EU, Medien, NEU
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