19.11.2025 10:34
Karlsruhe/Berlin (epd). Die Wohnungsdurchsuchung im Fall des Radio Dreyeckland-Redakteurs Fabian Kienert ist laut eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts nicht gerechtfertigt gewesen. "Die gegen den Beschwerdeführer gerichtete Durchsuchungsanordnung greift in sein Grundrecht auf Rundfunkfreiheit ein", heißt es in dem Beschluss des Gerichts vom 3. November in Karlsruhe, den die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Mittwoch in Berlin veröffentlichte. (AZ: 1 BvR 259/24)
Das oberste Gericht argumentiert darin, dass die im Grundgesetz gewährleistete Rundfunkfreiheit in einer Demokratie einen hohen Rang habe. Die Durchsuchungen stellten insbesondere wegen der damit verbundenen Störung der redaktionellen Arbeit sowie der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung des Grundrechts dar.
Wegen des Setzens eines Links wurden meine Privatsphäre und das Redaktionsgeheimnis mit Füßen getreten.
Das Freiburger Radio Dreyeckland hatte im Januar 2023 in einem Artikel die Archivseite der 2017 verbotenen Internetplattform "linksunten.indymedia" verlinkt. Darin sah die Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung. Deswegen ließ sie die Redaktionsräume sowie Mitarbeiterwohnungen, wie die des Redakteurs Kienert, durchsuchen und Kopien von Inhalten auf Datenträgern anfertigen.
Die GFF legte daraufhin gemeinsam mit Radio Dreyeckland und den betroffenen Journalisten Beschwerde gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse ein. Das Verfahren durchlief die Instanzen. Schließlich reichten sie Verfassungsbeschwerde ein.
Die GFF teilte mit, dass die Entscheidung den Schutz von Rundfunkredaktionen vor dem Zugriff von Polizei und Staatsanwaltschaft stärke. Kienert ergänzte in der Mitteilung: "Wegen des Setzens eines Links wurden meine Privatsphäre und das Redaktionsgeheimnis mit Füßen getreten." Er hoffe, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu beitrage, dass weniger leichtfertig mit Grundrechten umgegangen werde.
Das Landgericht Karlsruhe hatte Kienert bereits im Juni 2024 vom Vorwurf der Unterstützung der verbotenen Vereinigung "linksunten.indymedia" freigesprochen. Der Vorsitzende Richter betonte, Journalisten müssten Verbote kritisieren dürfen, ohne dass ihnen automatisch die Unterstützung des Verbotenen vorgeworfen werde.
lbw/nbl
Zuerst veröffentlicht 19.11.2025 11:34 Letzte Änderung: 19.11.2025 12:45
Schlagworte: Medien, Justiz, Rundfunkfreiheit, NEU
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