19.11.2025 12:26
Berlin (epd). Das Landgericht Berlin hat einen Eilantrag der AfD gegen die Berichterstattung des "Handelsblatts" abgelehnt. Die Zeitung hatte unter dem Titel "Spionage im Auftrag des Kremls - SPD-Innenminister schlägt Alarm" über den Vorwurf des Thüringer Innenministers Georg Maier berichtet, AfD-Abgeordnete könnten ihr parlamentarisches Fragerecht nutzen, um kritische Infrastruktur möglicherweise im Interesse Russlands auszuleuchten. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, der AfD-Landesband Thüringen und zwei AfD-Landtagsabgeordnete beantragten daraufhin eine einstweilige Verfügung und machten geltend, der Bericht verletze Persönlichkeitsrechte und stütze sich auf unbelegte Tatsachen. Dem folgte die Richter nicht, wie das Landgericht Berlin II am Mittwoch mitteilte (AZ 27 O 362/25 eV).
Das Landgericht stellte unter anderem klar, dass die Presse in der Berichterstattung über politische Auseinandersetzungen über einen besonders weiten Schutz verfüge. Nach Auffassung der Richter gehört es zum Wesen politischer Berichterstattung, Äußerungen und Bewertungen von Regierungsmitgliedern oder der Opposition aufzugreifen und in den Gesamtzusammenhang einzuordnen.
Im Verfahren hatte das "Handelsblatt" nach eigener Darstellung darauf verwiesen, die Aussagen Maiers lediglich zitiert und in den politischen Kontext gestellt zu haben. Die Berichterstattung sei weder falsch noch irreführend gewesen. "Die Entscheidung bedeutet eine deutliche Stärkung der Pressefreiheit in einem Umfeld, in dem parteipolitische Auseinandersetzungen zunehmend juristisch geführt werden", sagte der Leiter der Rechtsabteilung des "Handelsblatts", Peter Koppe in einem "Handelsblatt"-Bericht in eigener Sache.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe kann Berufung beim Kammergericht eingelegt werden.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
koe
Zuerst veröffentlicht 19.11.2025 13:26
Schlagworte: Medien, Justiz
zur Startseite von epd medien