20.11.2025 08:02
Hannover/Köln (epd). Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat auf Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) im RTL-Programm einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unterscheidbarkeit von Werbung und Programm beanstandet. "Redaktionelle und werbliche Inhalte müssen klar voneinander unterscheidbar sein, damit das Publikum Werbung erkennen kann und vor Täuschung oder unbemerkter Beeinflussung geschützt wird", teilte die NLM am 13. November in Hannover mit. Die Veranstalterin habe nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Hannover Klage zu erheben. Die NLM ist die lizenzgebende Medienanstalt unter anderem von mehreren Fernsehsendern der RTL-Gruppe, darunter das Hauptprogramm RTL.
Am 30. Januar sei in einer Werbeunterbrechung der Sendung "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus" ein Werbespot ausgestrahlt worden, welcher aufgrund seiner an den Sendungsinhalt angelehnten Gestaltung sowie wegen einer unzureichenden Kennzeichnung nicht hinreichend von dem redaktionellen Programm unterscheidbar gewesen sei, erklärte die NLM. Damit sei gegen den Medienstaatsvertrag verstoßen worden, wonach Werbung als solche leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein müsse.
Die NLM teilte auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) weitere Details zu dem beanstandeten Fall mit. Der Werbespot sei eingeleitet worden mit dem Jingle und dem eingeblendeten Logo der Sendung "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus" - "also genau der Sendung, die durch den Spot unterbrochen wird." Anschließend sei ein regelmäßiger Bestandteil dieser Sendung - eine Dschungelprüfung, bei welcher die Kandidatinnen und Kandidaten Sterne sammeln müssen - nachgestellt worden.
In dieser Szene sei im rechten, oberen Bildrand der Begriff "Werbung" eingeblendet gewesen, erklärte die NLM weiter. Dies sei aber aufgrund der hohen audiovisuellen Ähnlichkeit in der Gestaltung des Spots zum redaktionellen Inhalt im vorliegenden Fall nicht ausreichend, um eine Unterscheidbarkeit zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt herzustellen. "Die Szene endet mit einer an den Abschluss einer Sendung angelehnten Bauchbinde, sodann werden die Werbebotschaft und das Logo des werbenden Unternehmens dargestellt." Der Spot sei nach Veranstalterinformationen nicht weiter zur Ausstrahlung eingeplant, teilte die NLM mit.
Eine Sprecherin von RTL Deutschland bestätigte auf epd-Anfrage, dass der Spot ausschließlich im Umfeld von "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus! 2025" gelaufen sei und dementsprechend aktuell nicht mehr ausgestrahlt werde. "Wir haben die Beanstandung der NLM zur Kenntnis genommen und werden fristgerecht entscheiden, ob wir die Bewertung der Aufsicht gerichtlich überprüfen lassen."
ema
Zuerst veröffentlicht 20.11.2025 09:02
Schlagworte: Medien, Aufsicht, Fernsehen, Werbung
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