ÖRR-Reformstaatsvertrag in Kraft getreten - epd medien

01.12.2025 12:26

Weniger Spartenkanäle und Radiosender, Deckelung des Sportrechte-Budgets: Seit Montag gilt der Reformstaatsvertrag für die öffentlich-rechtlichen Sender. Auch der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde novelliert.

Mainz (epd). Zum 1. Dezember sind der Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie der novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft getreten. Wie die federführende Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz am Montag mitteilte, liegen die Ratifikationsurkunden aus allen 16 Ländern vor. "Dass alle 16 Länderparlamente den Reformen zugestimmt haben, ist ein starkes Signal für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber auch die privaten Medien und somit das duale System insgesamt", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) als Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder.

Mit dem Reformstaatsvertrag wollen die Bundesländer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) schlanker und moderner aufstellen. Nach dem Regelwerk wird unter anderem die Zahl der TV-Spartenkanäle und der ARD-Radiosender reduziert, zudem gibt es erstmals die von Privatsendern seit langem geforderte Deckelung des Budgets für Sportrechte. Ein neuer Medienrat soll mit einem "Blick von außen" die Auftragserfüllung im Ganzen überprüfen.

Neue Version der "Tagesschau"-App

Die Reform verschärft zudem das Verbot der sogenannten Presseähnlichkeit öffentlich-rechtlicher Internetangebote. In der Folge startete die ARD am Montag eine neue Version der "Tagesschau"-App, die unter dem Motto "Sendung first" deutlich stärker auf audiovisuelle Elemente setzt.

Mit dem novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sollen insbesondere technische Schutzmöglichkeiten gestärkt werden: Für Eltern soll es etwa einfacher werden, einen Jugendschutzmodus bei solchen Geräten zu aktivieren, die bei Kindern und Jugendlichen beliebt sind.

Zudem erhält die Medienaufsicht mehr Befugnisse. Künftig können auch Internetangebote, die "mit bereits zur Sperrung angeordneten Angeboten ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind", gesperrt werden. Vor allem Porno-Anbieter waren in der Vergangenheit auf sogenannte Mirror Domains ausgewichen, um Sperrverfügungen für bestimmte Internetadressen zu umgehen.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

fu



Zuerst veröffentlicht 01.12.2025 13:26

Schlagworte: Medien, Rundfunk

zur Startseite von epd medien