Ex-RBB-Direktorin Nothelle bekommt Ruhegeld - epd medien

09.12.2025 15:44

Verträge mit früheren Führungskräften verursachen beim RBB hohe Kosten. Ein Urteil zum Ruhegeld für Ex-Programmdirektorin Claudia Nothelle ist inzwischen rechtskräftig.

Claudia Nothelle

Berlin (epd). Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss seiner früheren Programmdirektorin Claudia Nothelle das vertraglich vereinbarte Ruhegeld von mehr als 8.000 Euro im Monat zahlen. Die entsprechende Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichtes vom 25. April sei seit Ende Oktober rechtskräftig, sagte eine Sprecherin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag in Berlin (AZ: 56 Ca 15161/23). Sie bestätigte damit Medienberichte vom Wochenbeginn über die Rechtskräftigkeit des Urteils.

Das Arbeitsgericht hatte die Klage des RBB gegen die Ruhegeldzahlungen im April abgewiesen. Nothelle bekam vom Gericht nicht nur die zwischenzeitlich eingestellten Zahlungen rückwirkend wieder zugesprochen, sondern auch künftige Ruhegeldzahlungen. Die monatlichen Zahlungen betragen demnach 8.437 Euro. Der Streitwert in dem Prozess wurde mit 503.690 Euro beziffert.

Ruhegeld seit 2019

Nothelle war ab 2009 Programmdirektorin des RBB und verließ Ende 2016 den Sender auf eigenen Wunsch. Nach Auslaufen ihres Direktorenvertrages im Jahr 2019 bezog sie nach Gerichtsangaben zusätzlich zu ihrer Abfindung ein Ruhegeld, das ihr laut Vertrag bis zur Rente zusteht.

Nach den Vorwürfen von Vetternwirtschaft um die frühere Intendantin Patricia Schlesinger und ihrem Rücktritt im August 2022 stellte die neue RBB-Führung im Dezember 2023 die Zahlungen ein.

Nothelle ist seit 2017 Professorin für Fernsehjournalismus an der Hochschule Magdeburg-Stendal. Seit November 2021 ist sie auch Vizepräsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

lob



Zuerst veröffentlicht 09.12.2025 16:44 Letzte Änderung: 09.12.2025 16:47

Schlagworte: Medien, Rundfunk, RBB, Prozesse, NEU

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