10.12.2025 09:37
Dresden (epd). Der Sächsische Rechnungshof (SRH) sieht weiterhin die Gefahr einer Überfinanzierung der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM). Zu diesem Schluss kommt die Behörde in einem Prüfbericht, über den der Landtag in Dresden am 17. November unterrichtet wurde und der dem epd vorliegt. Wesentliche Feststellungen der vorangegangenen Prüfung im Jahr 2016 seien seitens der SLM nicht umgesetzt und bestünden auch in Bezug auf den neuen Prüfzeitraum 2015 bis 2022, heißt es darin.
"Konkret sind nach wie vor die Bildung hoher Ausgabereste und Rücklagen, die Gefahr einer Überfinanzierung der SLM aus Beitragsmitteln und eine rechtlich nicht hinreichend untersetzte hohe Vergütung der Beschäftigten festzustellen", monieren die Prüfer. Der Rechnungshof fordert die SLM auf, ihre Liquiditätsrücklage in Höhe von rund 355.000 Euro aufzulösen, da es hierfür an einer rechtlichen Grundlage mangele. "Sofern tatsächlich ein Bedarf besteht, einen Liquiditätsengpass zu vermeiden, kann dies aus Sicht des SRH durch ein geeignetes Liquiditätsmanagement erreicht werden", heißt es im Bericht.
Auch die Betriebsmittelrücklage in Höhe von 772.000 Euro sei aufzulösen. Die SLM habe diese seit 2009 für verschiedene Zwecke aufgebaut. 600.000 Euro seien für den Erwerb einer Dachgeschosswohnung am Dienstsitz in der Leipziger Ferdinand-Lassalle-Straße vorgesehen, weitere 120.000 Euro für anschließende Baumaßnahmen.
Nach Angaben des Rechnungshofes handelt es sich um eine Wohnung, die bereits bisher von der SLM angemietet und als Büroraum genutzt worden sei. Ende 2020 sei diese an einen Dritten verkauft worden. Die SLM habe hierzu nach eigener Aussage kein Angebot abgeben können, da mit der Staatskanzlei als Rechtsaufsicht abgestimmt worden sei, keine Maklercourtage zu zahlen. Im Juli 2021 habe sich die Wohnung im Umbau zur Wohneinheit befunden. Trotzdem rechne die SLM weiterhin mit der Möglichkeit eines Erwerbs und plane mit der Rücklage über das Jahr 2021 hinaus.
Wegen des Erwerbs einer anderen Dachgeschosswohnung in dem Gebäude war es vor Jahren bereits zu einem Rechtsstreit mit der Staatskanzlei gekommen. 2013 hatte die SLM diese Wohnung für 395.000 Euro gekauft. Laut einem Verkehrswertgutachten lag der Wert jedoch lediglich bei 330.000 Euro. Der Aufpreis sei mit einer "wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung nicht vereinbar", hieß es dazu in einem Bescheid der Staatskanzlei, gegen den die SLM klagte. Die Medienanstalt bekam Ende 2017 vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen recht.
In seinem Prüfbericht für die Jahre 2015 bis 2022 moniert der Rechnungshof auch zu hohe Ausgabereste, die die SLM überwiegend im Bereich der Förderungen nach dem Sächsischen Privatrundfunkgesetz gebildet habe. Diese Reste hätten regelmäßig mindestens neun Prozent der entsprechenden Ist-Ausgaben betragen, was als "unangemessen hoch" zu bewerten sei. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass die SLM Überschüsse aus nicht verbrauchten Rundfunkbeiträgen an die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) abführen muss. Die Übertragung von Ausgaberesten verringere den Jahresüberschuss und somit auch die Abführung an die MDM. Hierfür sei ein strenger Maßstab anzulegen, betont die Behörde.
Auch an dem zum 1. Juli 2018 eingeführten Haustarifvertrag der SLM in Anlehnung an den MDR-Tarifvertrag stört sich der Rechnungshof. Dieser wahre nicht hinreichend die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Ausgestaltung des Haustarifvertrags führe zudem zu höheren Ausgaben gegenüber einer an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) angelehnten Gehaltsstruktur. "Die SLM hat daher auf die Einführung eines an den TV-L angelehnten Tarifvertrages hinzuwirken", fordert der Rechnungshof.
Zusätzlich moniert die Behörde, dass das tatsächliche Gehalt des Geschäftsführers, seit Sommer 2020 ist dies Hardy Sieglitz, infolge von Erstattungen für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung höher ausfalle, als es gemäß Stellenbeschreibung und Haustarif der SLM sein dürfe. Eine Auswertung der Lohnjournale habe ergeben, dass vom maximal möglichen Jahreslohn innerhalb der Tarifstruktur der SLM im Jahr 2021 zugunsten eines um rund 14 Prozent höheren Bruttogehalts abgewichen worden sei. Im Herbst 2024 hatte die SLM das Gehalt von Sieglitz auf epd-Anfrage nicht nennen wollen.
Die SLM ließ eine Anfrage des epd zu den vom Rechnungshof kritisierten Punkten bislang unbeantwortet. Die Sächsische Staatskanzlei betonte als Rechtsaufsicht der Medienanstalt, dass die SLM aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts über einen weiten Gestaltungs- und Einschätzungsspielraum verfüge. Die vom Rechnungshof bezeichnete Gefahr einer Überfinanzierung bestehe nach Auffassung der Staatskanzlei nicht. Nicht verbrauchte Mittel der SLM aus dem Rundfunkbeitrag würden entsprechend den Vorgaben des Medienstaatsvertrags vollständig an den MDR abfließen.
Allerdings sagte Regierungssprecher Ralph Schreiber zur Kritik des Rechnungshofes am Haustarifvertrag der SLM, dass auch aus Sicht der Staatskanzlei eine Anlehnung an den Tarifvertrag der Länder "wünschenswert" sei. Die von der SLM vorgenommene Orientierung am MDR-Tarifvertrag sei aufgrund der Tarifautonomie der SLM rechtsaufsichtlich jedoch nicht zu beanstanden. Die Staatskanzlei habe auch keinen direkten Einfluss auf die Festlegung des Gehalts des Geschäftsführers, sie könne insoweit lediglich die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben prüfen. Ein Verstoß sei bislang nicht festgestellt worden.
Zu den weiteren Kritikpunkten des Rechnhungshofs sagte Schreiber, die SLM dürfe unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Privatrundrundfunkgesetz Rücklagen bilden. "Die Rücklagenbildung, das Aufrechterhalten der Rücklagen und das Erfordernis der Auflösung sind ein fester Bestandteil der rechtsaufsichtlichen Gespräche mit der SLM", so der Regierungssprecher. Die Notwendigkeit der Rücklage sei in jedem Haushaltsjahr erneut festzustellen. "Ein rechtsaufsichtliches Einschreiten der SK war insoweit allerdings bislang noch nicht angezeigt." Die Liquiditätsrücklage sichere die Liquidität der SLM vom Jahresbeginn bis zur Auszahlung der Rundfunkbeiträge durch den MDR ab.
nbl
Zuerst veröffentlicht 10.12.2025 10:37
Schlagworte: Medien, Aufsicht, SLM, Rechnungshof, nbl
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