Ex-RBB-Intendantin Schlesinger angeklagt - epd medien

11.12.2025 11:27

Seit 2022 hat die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt: Nun hat sie Anklage gegen Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger und drei weitere Personen erhoben. Ihnen wird Untreue zum Nachteil des Senders vorgeworfen.

Untreuevorwürfe gegen Schlesinger und drei weitere Angeschuldigte

Patricia Schlesinger (Mitte) im Januar bei einer zivilrechtlichen Verhandlung im Landgericht Berlin

Berlin (epd). Im Strafermittlungsverfahren gegen die Ex-Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, und weitere Personen hat die Berliner Generalstaatsanwaltschaft Anklage erhoben. Schlesinger, dem früheren Verwaltungsdirektor, der ehemaligen Juristischen Direktorin und dem damaligen Vorsitzenden des RBB-Verwaltungsrats werde Untreue zum Nachteil des RBB vorgeworfen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Das Ermittlungsverfahren wurde laut Generalstaatsanwaltschaft nach Bekanntwerden der Vorwürfe im August 2022 eingeleitet.

Die Angeschuldigten, die zwischen Januar 2018 und Juli 2022 in unterschiedlicher Beteiligung das Vermögen des RBB geschädigt haben sollen, bestritten die Vorwürfe, hieß es.

Die Anklage werfe Schlesinger 26 Fälle, dem 81-jährigen früheren Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf 13 Fälle, dem 67-jährigen ehemaligen Verwaltungsdirektor fünf Fälle und der 53-jährigen früheren Juristischen Direktorin sechs Fälle der Untreue vor, hieß es. In sieben Fällen werde von einem besonders schweren Fall aufgrund einer gewerbsmäßigen Begehungsweise beziehungsweise eines besonders hohen Schadens ausgegangen.

Schwerpunkt Vergütungen

Der Schwerpunkt der Tatvorwürfe betreffe Zahlungen variabler Vergütungsanteile an Schlesinger und weitere Personen. Diese sollen laut Generalstaatsanwaltschaft unter bewusster Umgehung der Kontroll- und Aufsichtsfunktion des Verwaltungsrats und unter Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewährt worden sein.

Zwischen April 2019 und Juli 2022 soll es so zu pflichtwidrigen Zahlungen variabler Vergütungsanteile in Höhe von insgesamt fast 934.000 Euro brutto an Schlesinger und weitere Mitglieder der Geschäftsleitung gekommen sein, hieß es. Knapp 224.000 Euro davon sollen an die Ex-Intendantin gezahlt worden sein.

Das variable Vergütungssystem soll laut Generalstaatsanwaltschaft 2018 auf Initiative des damaligen Verwaltungsratsvorsitzenden eingeführt worden sein. Bei den Verträgen dazu sollen die Angeschuldigten Schlesinger und Wolf die gemäß Staatsvertrag zwingend erforderliche Beteiligung des Verwaltungsrats bei den getroffenen Zielvereinbarungen und den protokollierten Zielerreichungsgraden "in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken umgangen haben", hieß es.

ARD-Zulagen

Außerdem sollen unter anderem in pflichtwidriger Weise Zulagen im Zusammenhang mit der Übernahme der turnusmäßigen Geschäftsführung der ARD durch den RBB unter anderem an die Mitglieder der Geschäftsleitung gezahlt worden sein, hieß es weiter. Dabei sollen der Verwaltungsrat und die im Sender zuständigen Stellen bewusst umgangen worden sein. Der Schaden dadurch werde mit gut 122.000 Euro beziffert.

Schlesinger und der früheren Juristischen Direktorin werde auch vorgeworfen, "wissentlich ohne rechtliche Verpflichtung Zahlungen an einen ehemaligen Mitarbeiter des RBB im Zusammenhang mit dessen vorzeitigem Ruhestand veranlasst" zu haben. Der Schaden dadurch werde mit knapp 663.000 Euro beziffert. Der Ex-Intendantin werde zudem unter anderm vorgeworfen, dass sie sich vom RBB unzulässigerweise Kosten erstatten ließ.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

lob



Zuerst veröffentlicht 11.12.2025 12:27 Letzte Änderung: 11.12.2025 14:43

Schlagworte: Medien, Rundfunk, RBB, Prozesse, NEU

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