Presserat verteilt mehrere Rügen zu Nahost-Berichterstattung - epd medien

15.12.2025 11:12

Die Berichterstattung über den Gaza-Krieg hat in den vergangenen Monaten zu vermehrten Beschwerden beim Presserat geführt. Über einen Bericht auf "bild.de" beschwerten sich 328 Personen.

Berlin (epd). Der Deutsche Presserat hat im Dezember insgesamt 14 öffentliche Rügen wegen fehlerhafter Berichterstattung, Falschdarstellungen, irreführenden Aussagen und aus anderen Gründen gegen Zeitungen und Internetportale ausgesprochen. Mehrere Rügen bezogen sich auf die Nahost-Berichterstattung. Hinzu kamen 37 Missbilligungen und 25 sogenannte Hinweise, wie das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse am Montag in Berlin mitteilte. Insgesamt seien in diesem Monat 124 Beschwerden behandelt worden.

Die öffentlich ausgesprochenen Rügen müssen laut Presserat von den Redaktionen in einer ihrer nächsten Ausgaben veröffentlicht werden. Die öffentliche Rüge gilt als die härteste Sanktion der Beschwerdeausschüsse. Von den 14 Rügen betrafen 4 "bild.de" und 3 "Die Welt"/"welt.de". Rügen gab es zudem für Beiträge in der "B.Z.", bei "stern.de", "Die Zeit"/"zeit.de", "derwesten.de", "Brigitte", "innsalzach.de" und "Highlight".

Viele Beschwerdeführer

Außergewöhnlich viele Beschwerden von insgesamt 328 Menschen gab es demnach gegen die Berichterstattung im August auf "bild.de" über den Fall des in Gaza getöteten Al-Dschasira-Korrespondenten Anas Al-Sharif. Im Text habe es geheißen, der israelischen Armee zufolge sei Al-Sharif "Anführer einer Zelle der Terrororganisation Hamas" gewesen. In der Überschrift erhob das Medium diese Darstellung aber zur Tatsache und titelte: "Als Journalist getarnter Terrorist in Gaza getötet." Hinreichende objektive Belege für die Behauptung habe die Redaktion dafür nicht genannt. Daran gab es massive Kritik. Die Redaktion änderte später die Überschrift.

Der Beschwerdeausschuss des Presserats bewertete den Fall einstimmig als grobe Missachtung der im Pressekodex vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht sowie als gravierende Verletzung der persönlichen Ehre des Journalisten. Aufgrund der Schwere der Verstöße habe der Presserat "bild.de" eine Rüge ausgesprochen.

Das Portal erhielt zudem eine Rüge wegen "irreführender Tatsachenbehauptungen zur Situation im Gaza" in einem Kommentar. "welt.de" wurde gerügt für nicht belegte Behauptungen im Zusammenhang mit abgemagerten Kindern im Gaza-Krieg. "Die Zeit" und "Zeit.de" erhielten eine Rüge für eine Kolumne zum Nahost-Konflikt, in der zivile Opfer der israelischen Kriegsführung zu bloßen Objekten herabgewürdigt und entmenschlicht worden seien.

Artikeldetails frei erfunden

Wegen gravierender Irreführung der Leserschaft über EU-Förderverträge für Nichtregierungsorganisationen in einer Serie von vier Artikeln erhielt "welt.de" eine weitere Rüge. Die Redaktion hatte demnach behauptet, die EU-Kommission habe vertraglich festgelegt, dass Klimaaktivisten unter anderem Kohlekraft und Handelsabkommen torpedieren sollten. Tatsächlich hätten die Organisationen aber Anträge zur Finanzierung ihrer Arbeit gestellt.

In einem Artikel von "bild.de" wurden laut Presserat Details zu einem Casino-Raub in der Schweiz frei erfunden. "Stern.de" hatte die Geschichte einschließlich der erfundenen Einzelheiten ohne hinreichende eigene Recherche übernommen. Beide wurden dafür gerügt. "Brigitte" wurde wegen eines schweren Verstoßes gegen das Gebot zur strikten Trennung von Werbung und Redaktion gerügt.

lob



Zuerst veröffentlicht 15.12.2025 12:12 Letzte Änderung: 15.12.2025 13:57

Schlagworte: Medien, Presse, NEU

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