Gericht: Werbe-Einführung bei Amazon Prime Video war nicht rechtens - epd medien

17.12.2025 13:55

Das Landgericht München I hat die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video als unzulässig bewertet. Verbraucherschützer leiten daraus den Anspruch für die Kunden ab, das Angebot weiter zum selben Preis auch ohne Werbung nutzen zu können.

Schriftzug von Amazon Prime Video auf einem Smartphone

München (epd). Die Einführung von Werbung beim kostenpflichtigen Streaming-Anbieter Amazon Prime Video war laut einem Gerichtsurteil unzulässig. Die einseitige Abschaffung der Werbefreiheit sei unberechtigt gewesen, erklärte das Landgericht München I am Mittwoch. Das Urteil zu einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands war bereits am Dienstag gefällt worden. Es ist nicht rechtskräftig. (AZ: 33 O 3266/24).

Eingeführt hatte Prime Video die Werbung in seinem Angebot am 5. Februar 2024. Die Kunden waren zuvor am 3. Januar in einer Mail informiert worden. Darin verwies das Unternehmen auf die Möglichkeit, eine neue werbefreie Vertragsoption für zusätzlich 2,99 Euro pro Monat abzuschließen. Die Verbraucherschützer monierten, dass Amazon in seiner Mail den Eindruck vermittelt habe, als schulde man den Kundinnen und Kunden für den gleichen Preis nur noch ein Angebot mit Werbung.

"Ungestörter Werkgenuss" durch Werbung gestört

Das Gericht führte aus, Amazon könne sich bei der einseitigen Einführung der Werbung weder auf seine eigenen Nutzungsbedingungen noch auf gesetzliche Grundlagen berufen. Bei Vertragsabschluss seien die Kunden von einer werbefreien Nutzung des Angebots ausgegangen. Die Werbefreiheit der Streaming-Plattform und damit "der ungestörte Werkgenuss" stellten "einen wesentlichen Wertfaktor" dar.

Darüber hinaus legte das Gericht fest, dass Amazon seine Kunden ein "Berichtigungsschreiben" zukommen lassen muss.

Die Verbraucherzentrale wertete das Urteil als Anspruch, weiterhin für den gleichen Preis ein werbefreies Angebot zu erhalten. Das Verfahren ziele darauf, dass Amazon ähnliche Änderungsversuche in Zukunft unterlasse, hieß es in einer Stellungnahme. In einem separaten Verfahren habe die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage auf Schadenersatz eingereicht. Damit solle unter anderem erreicht werden, dass Betroffene eine Entschädigung erhalten.

lbm/koe/rid



Zuerst veröffentlicht 17.12.2025 14:55 Letzte Änderung: 17.12.2025 15:35

Schlagworte: Medien, Gerichte, Werbung, RPT, NEU

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