"Nius - Das Radio" künftig auch in Hessen auf DABplus - epd medien

22.12.2025 08:09

Die Medienanstalt Hessen hat grünes Licht für die DABplus-Ausstrahlung von "Nius - Das Radio" in Hessen gegeben. Indessen verzeichnet die Medienanstalt Berlin-Brandenburg in 51 Fällen Beschwerden gegen Nius-Angebote.

Kassel/Berlin (epd). Die Versammlung der Medienanstalt Hessen hat dem Sender "Nius - Das Radio" DABplus-Übertragungskapazitäten vom 1. Januar 2026 bis vorerst 31. Dezember 2035 für Hessen zugewiesen. Den Antrag dazu hatte das Unternehmen Vius SE & Co. KGaA von Frank Gotthardt eingereicht, wie die Medienanstalt am 17. Dezember mitteilte. Die bundesweite Zulassung hatte das Nius-Radio von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) bekommen.

Laut Medienanstalt Hessen versteht sich "Nius - Das Radio" als "Informations- und Diskursangebot" mit aktuellen Nachrichten, Gesprächen und Musikformaten. Empfangbar ist Nius-Radio aktuell über verschiedene DABplus-Multiplexe in Berlin und Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und dem Saarland. In Hessen soll es über den DABplus-Multiplex 6A "Hessen Nord" sowie den DAB+-Multiplex 12C "Hessen Süd" empfangbar sein.

Überprüfung der Nius-Inhalte in 51 Fällen

Das Onlinemedium "Nius" fällt immer wieder durch rechtspopulistische Beiträge auf. Chefredakteur Julian Reichelt war in der Vergangenheit auch wegen des Verdachts der Volksverhetzung ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt.

Die journalistischen Angebote von "Nius" halten auch die MABB auf Trab. Bislang ist sie nach Bürgerbeschwerden oder von Amts wegen in 51 Fällen tätig geworden. Davon hätten 49 Fälle das Telemedienangebot und 2 Fälle den Hörfunk betroffen, teilte die MABB auf epd-Anfrage mit. In 30 Fällen habe sie keinen Rechtsverstoß festgestellt, in 7 Fällen Hinweisschreiben oder Anhörungen versendet. Davon sei es in 2 Fällen zu einem Aufsichtsbescheid gekommen. 14 Fälle sind laut MABB derzeit noch in Bearbeitung. Der weit überwiegende Teil der beziehe sich auf die Frage, ob "Nius" die journalistischen Sorgfaltspflichten einhalte.

Lizenz-Widerruf nur bei fortlaufenden Verstößen

Nius TV, das vorwiegend auf der Webseite des Anbieters zu sehen ist, verfügt seit September 2024 über eine bundesweite Sendelizenz. "Die Zulassung gilt auch dann, wenn der Anbieter möglicherweise in Einzelfällen gegen medienrechtliche Vorgaben verstößt", erklärte die MABB. Mit Blick auf die grundrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit komme ein Widerruf der Zulassung nur dann in Betracht, wenn fortlaufend sehr massiv gegen medienrechtliche Vorgaben verstoßen werde. "Dies ist derzeit jedoch nicht der Fall", hieß es.

Ende November war durch Medienberichte bekannt geworden, dass die NDR-Tochter Studio Hamburg in diesem Jahr mehrmals für "Nius" Teile eines Sets gebaut hatte. Das Unternehmen teilte dem epd dazu auf Anfrage mit: "Im Rahmen einer Beauftragung der Vius SE & Co. KGaA fertigten unsere Werkstätten 2025 für die Bundestagswahl und im Laufe diesen Jahres für deren Set Tische und lieferten Sofas sowie Dekorationselemente."

Die Studio-Hamburg-Gruppe bekenne sich "uneingeschränkt zur Einhaltung aller rechtlichen und regulatorischen Anforderungen", hieß es. Diese sehe man gerade dann als gegeben an, "wenn zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörden Sendelizenzen erteilen". Zu einzelnen Vertragsinhalten könne Studio Hamburg aus Vertraulichkeitsgründen grundsätzlich keine Angaben machen.

cd



Zuerst veröffentlicht 22.12.2025 09:09

Schlagworte: Medien, Aufsicht

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