23.12.2025 12:38
Berlin (epd). Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Bundeskanzleramt zur Offenlegung von Ermittlungsverfahren wegen Politikerbeleidigungen verpflichtet. Laut Beschluss muss demnach dargelegt werden, welche Staatsanwaltschaften wegen Delikten nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs Kontakt zum Kanzleramt aufgenommen haben, wie das Gericht dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage am Dienstag bestätigte.
Der Berliner "Tagesspiegel" wollte für seine Recherche wissen, welche Strafverfolgungsbehörden wegen Ermittlungen zu Beleidigungen oder Verleumdungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz (CDU) Kontakt zur Regierung aufgenommen haben und unter welchen Aktenzeichen jeweils ermittelt wird. Die Zeitung hatte vor dem Gericht eine Entscheidung erwirkt, wonach das Kanzleramt über solche Ermittlungen öffentlich Auskunft geben muss (Az. VG 27 L 254/25). Das Bundeskanzleramt kann dagegen innerhalb von zwei Wochen Rechtsmittel vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen.
Der Paragraf 188 bestraft Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen gegen Personen des politischen Lebens, wie es im Gesetz heißt, schärfer als Beleidigungen gegen Privatpersonen. Üble Nachrede oder Verleumdung gegen einen Politiker können bei einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Wer eine Person des politischen Lebens beleidigt, kann mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte die Entscheidung. Merz solle journalistische Recherchen konstruktiv begleiten und nicht behindern, teilte der Verband mit. Dass der "Tagesspiegel" für entsprechende Informationen erst klagen musste, sei "ein Armutszeugnis", sagte der DJV-Bundesvorsitzende, Mika Beuster. "Wenn Journalistinnen und Journalisten zum Hass im Netz recherchieren, darf ihnen das Kanzleramt nicht Knüppel zwischen die Beine werfen."
Meldung aus dem epd-Basisdienst
lob/ema
Zuerst veröffentlicht 23.12.2025 13:38 Letzte Änderung: 23.12.2025 14:52
Schlagworte: Medien, Prozesse, Bundesregierung, NEU
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