Urteil: Trotz Hass kein Anspruch auf Löschung von Facebook-Gruppen - epd medien

23.12.2025 15:06

Die Deutsche Umwelthilfe und ihr Geschäftsführer Jürgen Resch werden seit Jahren in den sozialen Medien massiv angegriffen. Jetzt kassierte die Umwelthilfe eine weitere Niederlage vor Gericht.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch (Archivbild)

Berlin (epd). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor Gericht gegen Facebook eine erneute Niederlage einstecken müssen. Das Berliner Kammergericht urteilte am Dienstag in einer Berufungsverhandlung, dass Facebook-Nutzer wie die DUH bei Hass - und Gewaltaufrufen gegen sie keinen Anspruch auf Löschung ganzer Facebook-Gruppen haben. Dies würde "unverhältnismäßig in die Rechte derjenigen Nutzer eingreifen, die keine rechtswidrigen Inhalte veröffentlichen".

Das Kammergericht folgte mit seiner Entscheidung dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Berlin (AZ: 10 U 190/23; 27 O 97/22). Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Mord- und Gewaltandrohungen

Geklagt hatte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch gegen zwei fast gleichlautende Facebook-Gruppen mit insgesamt mehr als 62.000 Mitgliedern. Laut Gericht kommt es in diesen beiden, gegen die Umwelthilfe gerichteten Facebook-Gruppen immer wieder zu öffentlichen Schmähungen, Beleidigungen, Mord- und Gewaltandrohungen gegen Resch.

Resch kündigte an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Möglich wäre eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Resch erklärte, "ständige und systematische Gewaltdrohungen gegen Umweltschützer und andere gesellschaftlich Aktive sind nicht hinnehmbar". Es könne nicht sein, dass Betroffene von Hass und Bedrohungen selbst in jedem Einzelfall juristisch tätig werden und beim Facebook-Betreiber Meta einen Antrag auf Löschung stellen müssten.

lob/ema



Zuerst veröffentlicht 23.12.2025 16:06 Letzte Änderung: 23.12.2025 16:08

Schlagworte: Prozesse, Internet, Medien, Umwelt, NEU

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