Presserat rügt Verstöße gegen Persönlichkeitsschutz - epd medien

19.01.2026 11:45

Der Deutsche Presserat hat als freiwillige Selbstkontrolle der Presse im neuen Jahr einige Beschwerden behandelt. In zwei Fällen sprach er Rügen aus.

Der Pressekodex des Deutschen Presserats

Berlin (epd). Der Deutsche Presserat hat das Internetportal "bild.de" wegen eines Verstoßes gegen den Opferschutz gerügt. Dabei ging es um die Veröffentlichung des Fotos eines tödlich verunglückten Feuerwehrmannes, wie der Presserat am Montag in Berlin mitteilte.

Das verstoße gegen den Pressekodex, wonach die Identität von Opfern besonders geschützt wird. Dass die Feuerwehr auf ihrer Website ebenfalls ein Foto und den Namen des Verunglückten veröffentlicht hatte, sei für die Bewertung unerheblich, hieß es. Daraus habe nicht auf eine Einwilligung der nahen Angehörigen in eine Presseveröffentlichung geschlossen werden können.

Öffentliche Rügen

Die "Berliner Zeitung" erhielt eine Rüge wegen Missachtung des Persönlichkeitschutzes einer Behördenmitarbeiterin. Die Redaktion hatte im E-Paper sowie auf ihrer Webseite über die Auseinandersetzung einer an einem chronischen Fatigue-Syndrom Erkrankten mit dem Sozialamt berichtet. Im Beitrag wurde mehrmals der Name der zuständigen Sachbearbeiterin genannt. Später kürzte das Blatt diesen im Online-Artikel ab. Laut Beschwerdeausschuss des Presserats bestand kein öffentliches Interesse an dieser identifizierenden Darstellung. Die Sachbearbeiterin habe keine hervorgehobene Stellung innerhalb der Verwaltung innegehabt, und ihr Verhalten sei der Behörde an sich zuzurechnen.

Die öffentlich ausgesprochenen Rügen müssen von den Redaktionen in einer ihrer nächsten Ausgaben veröffentlicht werden. Zudem sprach der Beschwerdeausschuss vier Missbilligungen aus und gab fünf sogenannte Hinweise. 15 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet.

lob



Zuerst veröffentlicht 19.01.2026 12:45 Letzte Änderung: 19.01.2026 13:18

Schlagworte: Medien, Presse, NEU

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