20.01.2026 10:38
Berlin/Straßburg, (epd). Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Beschwerde gegen staatliches Hacken durch deutsche Geheimdienste erhoben. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht im September 2025 eine Verfassungsbeschwerde der GFF gegen das 2021 novellierte Artikel-10-Gesetz nicht zur Entscheidung angenommen.
Ziel der Beschwerde sei, dass das Gericht in Straßburg feststellen solle, dass die Novelle des Artikel-10-Gesetzes das Recht auf Privatleben verletzt. "Die Maßnahmen greifen massiv in mehrere Grundrechte ein." Zugleich gehe man auch gegen das nachrichtendienstliche Informationssystem, Nadis, vor. Darin tauschten die deutschen Geheimdienste die von ihnen gewonnenen Erkenntnisse miteinander aus - darunter viele hochsensible Daten, die sie etwa mit "Staatstrojanern" gewonnen hätten. Welche Daten die Dienste wie lange speichern dürften und welche Regeln für deren Auswertung gälten, sei bisher kaum geregelt.
Mit der Reform des Verfassungsschutzrechts im Jahr 2021 wurde den Geheimdiensten von Bund und Ländern die Möglichkeit eingeräumt, mittels Spähsoftware in Smartphones und Computer einzudringen sowie verschlüsselte Nachrichten und Telefonate mitzuschneiden. Im August 2025 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe indessen entschieden, dass "Staatstrojaner" nur bei schweren Straftaten eingesetzt werden dürfen.
Bereits 2022 hatte die GFF eigenen Angaben zufolge Verfassungsbeschwerde gegen das novellierte Artikel-10-Gesetz erhoben. Zuvor hatte die GFF bereits 2016 Verfassungsbeschwerde gegen Überwachungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes erhoben, die ebenfalls im Artikel-10-Gesetz geregelt sind. Das Bundesverfassungsgericht hatte dieser Verfassungsbeschwerde im November 2024 stattgegeben.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
ema
Zuerst veröffentlicht 20.01.2026 11:38
Schlagworte: Bundesgerichte, Datenschutz
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