28.01.2026 11:48
Leipzig (epd). Die Verurteilung eines Journalisten wegen der Veröffentlichung von Beschlüssen aus einem Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der "Letzten Generation" ist nun rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf laut Mitteilung vom Mittwoch die Revision von Arne Semsrott gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. Oktober 2024. (AZ: 5 StR 78/25 und 536 KLs 1/24 237Js 3347/23)
In dem Verfahren war der Chefredakteur des Internet- und Rechercheportals "FragDenStaat" wegen der Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen aus laufenden Verfahren verurteilt worden. Er erhielt eine Verwarnung und die Androhung einer Geldstrafe.
In der Revision hatte Semsrott geltend gemacht, dass die angewandte Strafvorschrift verfassungswidrig sei. Das sah BGH anders. Die Überprüfung des Landgerichtsurteils habe keinen Rechtsfehler ergeben, hieß es in dem Beschluss des Gerichts. Dies gelte auch für die Strafzumessung. Die Freiheit der Meinungsäußerung stehe dem Schuldspruch nicht entgegen. Die betreffende Strafvorschrift in Paragraf 353d des Strafgesetzbuches greife nur "äußerst schonend in die Meinungs- und Pressefreiheit ein".
In dem Strafrechtsparagrafen heißt es: "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (...) die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist."
Konkret war Semsrott vorgeworfen worden, drei Beschlüsse des Amtsgerichtes München veröffentlicht zu haben. Diese stammten aus Ermittlungsverfahren gegen Klimaaktivisten der "Letzten Generation" wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Semsrott nannte die Strafvorschrift im Verfahren von 2024 eine "Zensurreglung aus der Kaiserzeit".
lob
Zuerst veröffentlicht 28.01.2026 12:48 Letzte Änderung: 28.01.2026 13:03
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