03.02.2026 12:41
Stuttgart (epd). Die FDP in Baden-Württemberg hat eine Klage gegen das geplante SWR-Triell mit den Landtagswahl-Spitzenkandidaten von CDU, Grünen und AfD angekündigt. Das Parteipräsidium habe beschlossen, Anwälte mit der Klageerhebung zu beauftragen, sagte ein FDP-Sprecher am Dienstag in Stuttgart dem Evangelischen Pressedienst (epd) und bestätigte damit entsprechende Medienberichte. "Wir richten uns gegen die Bevorzugung der AfD gegenüber den beiden größeren Oppositionsparteien FDP und SPD." Konkret fordere die Partei die Einladung besagter Oppositionsparteien oder die Absage des für den 24. Februar geplanten Triells.
Der Landesvorsitzende der FDP, Hans-Ulrich Rülke, hatte sich Ende Januar in einem Brief, der dem epd vorliegt, an SWR-Intendant Kai Gniffke gewandt. Das Triell sei höchstens als Auftakt zur Wahlberichterstattung rechtmäßig und verletze ansonsten die Rechte der FDP, hieß es darin. Rülke forderte den Sender auf, das Triell "spätestens bis zum 8. Februar 2026" zu senden, da der geplante Termin zu dicht am 8. März, dem Tag der Landtagswahl, liege.
Der SWR teilte auf epd-Anfrage mit, nach kritischer Reflexion sei der Sender zu dem Schluss gekommen, am journalistischen Gesamtkonzept zur Landtagswahl festzuhalten. Da das Format fast zwei Wochen vor der Wahl ausgestrahlt werde, bestehe "ein genügend großer Abstand".
In der Sendung träten die drei Spitzenkandidaten von CDU, Grünen und AfD und damit die absehbar stärksten landespolitischen Kräfte in Baden-Württemberg gegeneinander an, erklärte der SWR. Zwei Tage später, am 26. Februar, folge die "Wahlarena", zu der alle Parteien mit realistischen Chancen auf den Einzug in den Landtag eingeladen seien, "also auch die FDP". Auch in der Radiosendung "SWR1 Leute" hätten alle Spitzenkandidierenden dieser Parteien die Möglichkeit, sich und die Konzepte ihrer jeweiligen Partei in Einzelinterviews darzulegen, erklärte der SWR.
"Zum journalistischen Gesamtkonzept zählen noch weitere Formate und Sendungen. Der SWR hält sich dabei an das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit", betonte der Sender.
Der FDP-Landesvorsitzende Rülke beruft sich in seinem Schreiben auf ein Gutachten der Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei Oppenländer im Auftrag seiner Partei. Die Juristen seien zu dem Ergebnis gekommen, dass das Triell in seiner geplanten Form eine unzulässige Beeinträchtigung der Chancengleichheit der FDP darstelle.
Ein Sprecher des FDP-Landesverbandes fasste auf epd-Nachfrage den Inhalt des Gutachtens zusammen, das die Partei zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollständig zur Verfügung stellen könne. Die Kanzlei argumentiert demnach, dass das journalistische Konzept des SWR für das Format "Die Debatte" den eigentlichen Charakter eines Triells schwäche, da der Kandidat der AfD keine realistischen Chancen habe, Ministerpräsident zu werden. Dadurch genieße das Programmkonzept des SWR einen geringeren Schutz durch die Rundfunkfreiheit.
Die Rechtmäßigkeit hänge daher entscheidend von dem Zeitpunkt ab, an dem der SWR dieses Format ausstrahlen wird, heißt es nach Angaben des Sprechers in dem Gutachten. In der heißen Phase des Wahlkampfs bedeute dies wegen des starken Werbeeffekts eine unzulässige Beeinträchtigung der Chancengleichheit der FDP.
Die FDP habe bei einer Ausstrahlung kurz vor der Wahl zudem einen Anspruch auf Ausladung des AfD-Kandidaten, da die Ausstrahlung in diesem Fall rechtswidrig wäre. Die FDP werde hierdurch in ihren Rechten verletzt, weil der AfD Werbemöglichkeiten eingeräumt würden, die der FDP verwehrt blieben.
nbl
Zuerst veröffentlicht 03.02.2026 13:41 Letzte Änderung: 03.02.2026 14:59
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Parteien, NEU
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