Urteile: Datensammlung von Meta illegal - epd medien

05.02.2026 16:34

Kunden von Facebook oder Instagram wurden beim Nutzen anderer Webseiten vom Meta-Konzern unerlaubt ausgespäht - so hat das OLG Naumburg entschieden. Eine Revision beim BGH ist nicht möglich. Die Kläger erhalten Schadensersatz.

Naumburg (epd). Das Ausspähen und Sammeln von Kundendaten durch den Facebook-Konzern Meta mithilfe seiner Business-Tools war laut einem Gerichtsurteil aus Sachsen-Anhalt illegal. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg in zwei am Donnerstag verkündeten Urteilen entschieden und den Klägern Schadensersatz zugesprochen (AZ: OLG Naumburg 9 U 124/24 und 9 U 44/25).

Nach Feststellung des 9. Zivilsenats konnten Meta-Unternehmen "bis zum 3. November 2023 jeden Klick, jede Suche und jeden Kauf auf Tausenden von Webseiten und Apps nachverfolgen", sagte eine Sprecherin. Den Klägern wurde ein Schadensersatz von 1.200 Euro beziehungsweise 1.250 Euro zugesprochen.

Konzern muss alle gesammelten Nutzerdaten löschen

Zudem hat das OLG Naumburg "den Meta-Konzern zu einer generellen, umfassenden Unterlassung der Datenverarbeitung über die Business-Tools" sowie zur Löschung aller gesammelten Nutzerdaten verpflichtet. Nach Auskunft des Gerichts sind beide Urteile rechtskräftig, nachdem der Senat die Revision nicht zugelassen hat.

Nach Feststellung des Gerichts konnte Meta die Daten der Betroffenen selbst dann ausspähen, wenn sie nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt waren. Meta habe "diese Daten unbemerkt und ohne Zustimmung der Nutzer genutzt", hieß es. Nach Einführung einer Abonnement-Variante sei die Datenübertragung ab November 2023 je nach Einstellung der Nutzer differenzierter erfolgt. Nach Einschätzung des Gerichts sei die Datensammlung "rechtswidrig, verstoße gegen den Grundsatz der Datenminimierung und sei nicht von einer Einwilligung oder sonstigen Rechtfertigungsgründen gedeckt".

Meldung aus dem epd-Basisdienst

lob



Zuerst veröffentlicht 05.02.2026 17:34

Schlagworte: Prozesse, Medien, Internet, Schadensersatz

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