12.02.2026 15:40
Neustadt/Weinstraße (epd). Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz hat im Streit um die von ihr angeordnete Sperrung mehrerer Webseiten mit pornografischen Inhalten eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße kassiert. Die Richter urteilten in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung, den Medienaufsehern fehle die Befugnis für eine derartige Anordnung gegen den auf Zypern ansässigen Anbieter (AZ: 5 K 475/24.NW, 5 K 476/24.NW, 5 K 1203/24.NW, 5 K 1204/04.NW).
Die Medienanstalt mit Sitz in Ludwigshafen hatte 2024 gegenüber verschiedenen Internetzugangs-Anbietern angeordnet, wegen Jugendschutzverstößen den Zugriff auf die Seiten zu sperren. Die Portale verfügten nicht über die nach dem deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgesehenen ausreichenden Vorrichtungen zur Altersverifikation, hieß es.
Auf eine Klage des zyprischen Unternehmens hin urteilte das Verwaltungsgericht, die nationalen Jugendmedienschutz-Regelungen seien in dem Fall nicht anwendbar. Mit der europäischen Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) gebe es ein EU-weites Regelwerk, das Vorrang vor nationalem Recht genieße und "umfassende Sorgfaltspflichten für Online-Plattformen zum Schutz Minderjähriger" vorsehe.
Außerdem unterlägen Anbieter digitaler Dienste grundsätzlich nur den Gesetzen des EU-Mitgliedstaates, in dem sie ihren Sitz hätten, also hier denen der Republik Zypern.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung vor dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
lmw
Zuerst veröffentlicht 12.02.2026 16:40
Schlagworte: Medien, Internet, Justiz
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