25.02.2026 12:08
Berlin (epd). Der Deutsche Presserat hat 2025 zum dritten Mal in Folge eine Rekordzahl an schwerwiegenden Verstößen gegen den Pressekodex festgestellt. Insgesamt verhängte das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse 102 Rügen gegen Redaktionen, wie aus dem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Jahresbericht hervorgeht. Im Vorjahr hatte der Presserat 86 Rügen ausgesprochen.
Am häufigsten beanstandete der Presserat 2025 nach eigenen Angaben gravierende Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht: In 43 Fällen bezogen sich die Rügen darauf. Insgesamt 30-mal rügte der Presserat Redaktionen wegen Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes, etwa wenn Opfer von Straftaten ohne ihre Einwilligung genannt wurden. Wegen Verstößen gegen das Gebot der Trennung von Werbung und Redaktion gab es 21 Rügen.
Auch die Zahl der Beschwerden lag 2025 mit 2.636 deutlich über dem Vorjahreswert (2.215). Die meisten Beschwerden bezogen sich auf Texte in Regional- und Lokalzeitungen (812), gefolgt von Boulevardzeitungen (386) und von Publikumszeitschriften (190).
Manfred Protze, Sprecher des Presserats, führte den Anstieg der Beschwerden unter anderem darauf zurück, dass der Bekanntheitsgrad des Presserates im Laufe der Jahre gestiegen sei. Sein Stellvertreter Moritz Döbler nannte die Digitalisierung als weiteren Grund: "Zum einen wird es für die Beschwerdeführer einfacher, sich zu beschweren. Zum anderen werden mehr Artikel denn je gelesen." Einen Qualitätsverlust gebe es aber nicht. Eingereichte Beschwerden und daraufhin ausgesprochene Rügen entwickelten sich proportional zueinander. "Wir haben keinerlei Indizien dafür, dass die Qualität der Medien insgesamt abgenommen hätte."
Mit Blick auf die Debatte über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Journalismus sieht der Presserat weiterhin keinen Anpassungsbedarf beim Pressekodex, etwa durch eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte. "Alle pressethischen Regeln gelten auch im Umgang mit KI", sagte Döbler. Im Herbst 2024 hatte der Presserat den Kodex um einen Abschnitt ergänzt. Darin heißt es, wer sich zur Einhaltung des Pressekodex verpflichtet, trage die presseethische Verantwortung für alle redaktionellen Beiträge. Das gelte unabhängig von der Art und Weise der Erstellung auch für künstlich generierte Inhalte.
Ein thematischer Schwerpunkt bei den Beschwerden lag laut Presserat im vergangenen Jahr auf der Berichterstattung über den Nahostkonflikt. Die insgesamt 429 Beschwerden hierzu hätten sowohl Kriegs- und Politikberichterstattung als auch Beiträge über Demonstrationen, innerdeutsche Debatten und gesellschaftliche Spannungen betroffen.
Allein 328 Menschen reichten Beschwerde ein wegen eines Beitrags auf "bild.de" über den Tod des Al-Dschasira-Korrespondenten Anas Al-Sharif in Gaza, wie der Presserat erläuterte. Darin habe die Redaktion die Darstellung der israelischen Armee aufgegriffen, wonach Al-Sharif "Anführer einer Zelle der Terrororganisation Hamas" gewesen sei, und dies in der Überschrift ohne Belege zur Tatsache erhoben. Der Presserat erkannte eine Missachtung der journalistischen Sorgfaltspflicht und eine gravierende Verletzung der persönlichen Ehre des Journalisten und sprach eine Rüge aus.
nbl
Zuerst veröffentlicht 25.02.2026 11:00 Letzte Änderung: 25.02.2026 13:08
Schlagworte: Medien, Presse, Statistik, NEU
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