Deutscher Presserat verhängte 2025 Rekordzahl an Rügen - epd medien

25.02.2026 10:00

Der Deutsche Presserat hat im vergangenen Jahr so viele Rügen ausgesprochen wie nie zuvor. Besonders viele Beschwerden richteten sich gegen Berichterstattung über den Nahostkonflikt.

Pressekodex des Deutschen Presserats

Berlin (epd). Der Deutsche Presserat hat 2025 zum dritten Mal in Folge eine Rekordzahl an Verstößen gegen den Pressekodex festgestellt. Insgesamt verhängte das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse 102 Rügen gegen Redaktionen, wie aus dem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Jahresbericht hervorgeht. Im Vorjahr hatte der Presserat 86 Rügen ausgesprochen.

Am häufigsten beanstandete der Presserat 2025 nach eigenen Angaben gravierende Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht: In 43 Fällen bezogen sich die Rügen darauf. Insgesamt 30-mal rügte der Presserat Redaktionen wegen Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes, etwa wenn Opfer von Straftaten ohne ihre Einwilligung genannt wurden. Wegen Verstößen gegen das Gebot der Trennung von Werbung und Redaktion gab es 21 Rügen.

Zahl der Beschwerden deutlich gestiegen

Auch die Zahl der Beschwerden lag 2025 mit 2.636 deutlich über dem Vorjahreswert (2.215). Die meisten Beschwerden bezogen sich auf Texte in Regional- und Lokalzeitungen (812), gefolgt von Boulevardzeitungen (386) und von Publikumszeitschriften (190).

Ein thematischer Schwerpunkt war laut Presserat die Berichterstattung über den Nahostkonflikt. Die insgesamt 429 Beschwerden hierzu hätten sowohl Kriegs- und Politikberichterstattung als auch Beiträge über Demonstrationen, innerdeutsche Debatten und gesellschaftliche Spannungen betroffen.

Allein 328 Beschwerden gingen wegen eines Beitrags auf "bild.de" über den Tod des Al-Dschasira-Korrespondenten Anas Al-Sharif in Gaza ein, wie der Presserat festhält. Darin habe die Redaktion die Darstellung der israelischen Armee aufgegriffen, wonach Al-Sharif "Anführer einer Zelle der Terrororganisation Hamas" gewesen sei, und dies in der Überschrift ohne Belege zur Tatsache erhoben. Der Presserat erkannte eine Missachtung der journalistischen Sorgfaltspflicht und eine gravierende Verletzung der persönlichen Ehre des Journalisten und sprach eine Rüge aus.

nbl



Zuerst veröffentlicht 25.02.2026 11:00 Letzte Änderung: 25.02.2026 12:40

Schlagworte: Medien, Presse, Statistik, NEU

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