11.03.2026 10:19
Hannover (epd). Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat einen Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflichten in der beim Privatsender RTL ausgestrahlten Sendung "Spiegel TV" beanstandet. In dem Beitrag "Tatort Hauptstadt: Ramme, Rausch und Randale" der Veranstalterin DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm vom 18. August 2025 seien Personen "ohne ausreichende Unkenntlichmachung" identifizierbar gezeigt worden, teilte die NLM am Mittwoch in Hannover mit.
RTL hatte die Folge im Rahmen der Sendezeit für unabhängige Dritte ausgestrahlt. Der Beitrag begleitete nach Angaben der NLM die Berliner Polizei in ihrem Arbeitsalltag.
Nach dem Medienstaatsvertrag müssen Berichterstattung und Informationssendungen den anerkannten journalistischen Grundsätzen entsprechen. "Dazu gehört auch der Schutz der Persönlichkeitsrechte", teilte die Medienanstalt mit. Personen dürften nur dann identifizierbar dargestellt werden, wenn eine Einwilligung vorliegt oder ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht. "Beides war hier nicht gegeben."
Die Veranstalterin DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm kann innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Hannover Klage gegen die Beanstandung erheben.
nbl
Zuerst veröffentlicht 11.03.2026 11:19
Schlagworte: Medien, Fernsehen, Aufsicht, NLM, Spiegel TV, RTL
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