Identifizierende Berichterstattung: NLM beanstandet "Spiegel TV"-Sendung - epd medien

11.03.2026 10:19

Ein Beitrag von "Spiegel TV" hat laut der Niedersächsischen Landesmedienanstalt gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen. Die Veranstalterin DCTP hat nun die Möglichkeit, gegen die Beanstandung zu klagen.

Hannover (epd). Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat einen Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflichten in der beim Privatsender RTL ausgestrahlten Sendung "Spiegel TV" beanstandet. In dem Beitrag "Tatort Hauptstadt: Ramme, Rausch und Randale" der Veranstalterin DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm vom 18. August 2025 seien Personen "ohne ausreichende Unkenntlichmachung" identifizierbar gezeigt worden, teilte die NLM am Mittwoch in Hannover mit.

RTL hatte die Folge im Rahmen der Sendezeit für unabhängige Dritte ausgestrahlt. Der Beitrag begleitete nach Angaben der NLM die Berliner Polizei in ihrem Arbeitsalltag.

Keine Einwilligung oder berechtigtes öffentliches Interesse

Nach dem Medienstaatsvertrag müssen Berichterstattung und Informationssendungen den anerkannten journalistischen Grundsätzen entsprechen. "Dazu gehört auch der Schutz der Persönlichkeitsrechte", teilte die Medienanstalt mit. Personen dürften nur dann identifizierbar dargestellt werden, wenn eine Einwilligung vorliegt oder ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht. "Beides war hier nicht gegeben."

Die Veranstalterin DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm kann innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Hannover Klage gegen die Beanstandung erheben.

nbl



Zuerst veröffentlicht 11.03.2026 11:19

Schlagworte: Medien, Fernsehen, Aufsicht, NLM, Spiegel TV, RTL

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