25.03.2026 12:00
Mainz (epd). Das ZDF darf weiterhin auch reine Audio-Angebote verbreiten. Solche Inhalte gehörten laut Medienstaatsvertrag zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders, stellte die Hamburger Behörde für Kultur und Medien fest. Mit dieser Begründung wies sie im Dezember 2025 eine Rechtsaufsichtsbeschwerde der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) gegen Audio-Angebote des ZDF zurück, wie die Behörde nun auf Nachfrage des epd erklärte. Das ZDF produziert bereits seit mehreren Jahren auch Podcasts, also reine Audio-Angebote.
Die APR hatte ihre Beschwerde im August 2025 eingereicht. Für die Prüfung war die Behörde für Kultur und Medien zuständig, weil Hamburg im vorigen Jahr die Rechtsaufsicht über das ZDF hatte. Anfang Januar 2026 erfolgte der Wechsel zur hessischen Staatskanzlei.
Die APR hatte in ihrer dem epd vorliegenden Beschwerde erklärt, das ZDF verhalte sich mit seinen Audio-Angeboten "außerhalb des Auftrages rechtswidrig". Zur Begründung verwies die Arbeitsgemeinschaft auf die Rechtsgrundlage der Sendeanstalt: "Der ZDF-Staatsvertrag ermächtigt das Zweite Deutsche Fernsehen an keiner Stelle auch Radio oder sonstige Audio-Angebote anzubieten." Die APR machte geltend, Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag würden "zur Erstellung solcher rechtswidrigen Angebote" verwendet, das verstoße gegen europäisches Beihilferecht. Die APR setzt sich für die Interessen vor allem von privaten Radiosendern ein, sie vertritt aber auch Fernseh- und Telemedienanbieter.
Mit ihrer Rechtsauffassung scheiterte die APR bei der Hamburger Behörde für Kultur und Medien. Laut Paragraf 30 des Medienstaatsvertrags sei das ZDF berechtigt, Telemedien anzubieten, erklärte die Behörde dem epd. Dies gelte für Telemedien, die durch einen Drei-Stufen-Test genehmigt worden seien und weitere im Medienstaatsvertrag genannte Kriterien aufwiesen, etwa dass sie "journalistisch-redaktionell gestaltet" seien. Die Telemedien könnten "Bild, Ton, Bewegtbild, Text und internetspezifische Gestaltungsmittel enthalten". Öffentlich-rechtliche Telemedienangebote könnten insbesondere auch reine Audioinhalte sein.
Die Hamburger Behörde verwies auf die Begründung zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der seit 2019 in Kraft ist. Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichen Sender könnten eigenständig und damit ohne einen Sendungsbezug produziert werden, so die Behörde. Die vom ZDF angebotenen Podcasts hätten einen journalistisch-redaktionellen Charakter. Der Drei-Stufen-Test für die Angebote sei erfolgreich abgeschlossen worden. Der ZDF-Fernsehrat habe 2020 das geänderte Telemedienkonzept der Sendeanstalt genehmigt und damit festgestellt, dass es "den Voraussetzungen des Medienstaatsvertrages entspricht und vom Auftrag des ZDF umfasst ist".
Aus dem Schreiben der Behörde für Kultur und Medien an die APR, die dem epd vorliegt, geht außerdem hervor, dass das ZDF auch Telemedien auf Drittplattformen anbieten darf, sofern dies journalistisch-redaktionell geboten ist, um die Zielgruppe zu erreichen. In dem Schreiben wird auch der Vorwurf der APR zurückgewiesen, das ZDF verstoße gegen das Beihilferecht der Europäischen Union. Vom staatsvertraglichen Auftrag des ZDF sei umfasst, Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag für non-lineare Audio-Angebote zu verwenden. Dies stelle daher "keine unzulässige Beihilfe dar".
Die Hamburger Behörde verweist in dem Schreiben auch auf die geänderte Mediennutzung. Daher hätten "reine Online-Angebote eine immer stärkere Rolle für die demokratische Willensbildung". Der öffentlich-rechtliche Rundfunk könne "die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft nur dann erfüllen, wenn er sich im Rahmen seines staatsvertraglichen Auftrags ebenfalls neuer Verbreitungsmethoden bedienen darf".
APR-Geschäftsführer Holger Paesler sagte dem epd, die Arbeitsgemeinschaft teile die Rechtsauffassung der Rechtsaufsicht zu den Audio-Angeboten des ZDF nicht. Sie werde "aber im Moment keine weiteren Schritte einleiten".
Eine ZDF-Sprecherin begrüßte die Zurückweisung der Beschwerde: Dies bewerte der Sender "aus den von der Rechtsaufsicht dargelegten Gründen als konsequent und positiv im Sinne der Auftragserfüllung". Das ZDF produziert derzeit nach eigenen Angaben acht Podcasts, darunter "Lanz & Precht" und "Aktenzeichen XY... Unvergessene Verbrechen".
Überwiegend sind diese Podcasts reine Audio-Produktionen und daher nicht im ZDF-Streaming-Portal abrufbar. Verfügbar sind sie auf ARD Sounds, der früheren ARD-Audiothek, und auf kommerziellen Drittplattformen wie Spotify, Apple Podcasts, bei Youtube oder RTL+. Laut dem ZDF sind im eigenen Streaming-Portal derzeit als vollwertige Video-Podcasts "Der Trump Effekt" vom "Auslandsjournal" und "Heute-Journal - der Podcast" abrufbar. Auch der Video-Podcast "Lanz & Precht" soll dort bald abrufbar sein.
vnn
Zuerst veröffentlicht 25.03.2026 13:00
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Medienrecht, Aufsicht, ZDF, Podcasts, Audio, vnn
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