26.03.2026 05:12
Berlin (epd). Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist gegen eine Klarnamenpflicht im Internet. Diese werde nicht in ihrem Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt enthalten sein, sagte Hubig dem Nachrichtenportal "t-online" für einen am Mittwochabend veröffentlichten Beitrag. "Es gibt viele nachvollziehbare Gründe dafür, warum Menschen ihre Meinung im Netz anonym oder unter Pseudonym äußern wollen", fügte sie als Begründung an.
Gerade auch für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, könne Anonymität wichtig sein. "Deshalb muss das erlaubt bleiben", sagte die Ministerin.
Jedoch müsse zur Rechenschaft gezogen werden können, wer im digitalen Raum Straftaten begeht. Dazu diene die vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen. Diese seien oft die einzige Spur, die Täter im digitalen Raum hinterlassen.
Die Bundesregierung will Internetanbieter dazu verpflichten, IP-Adressen drei Monate lang zu speichern, um sie für die Verfolgung von Straftaten im Netz nutzen zu können. Ein entsprechender Gesetzentwurf Hubigs befindet sich in der Abstimmung zwischen den Ministerien, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Mittwoch im Bundestag. Er erwarte, dass das Thema noch im April im Kabinett beraten werde.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
kfr
Zuerst veröffentlicht 26.03.2026 06:12
Schlagworte: Kriminalität, Internet, Bundesregierung
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