02.04.2026 10:58
Hamburg (epd). Der Schauspieler Christian Ulmen hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das Magazin "Der Spiegel" eingereicht. Der Schriftsatz der Kanzlei Schertz Bergmann sei am 31. März eingegangen, teilte das Landgericht Hamburg am 1. April mit. Gegenstand des Antrags seien der Artikel in der "Spiegel"-Printausgabe vom 20. März mit der Überschrift "Entblößt im Netz" und der Online-Beitrag vom 21. März mit der Überschrift "Du hast mich virtuell vergewaltigt", in dem es um Vorwürfe von Ulmens Ex-Frau Collien Fernandes geht. (AZ: 324 O 149/26).
Der Schauspieler wendet sich laut Mitteilung vor allem gegen drei Aspekte der Berichterstattung. Er fordert, dass der "Spiegel" es unterlassen solle, durch mehrere Äußerungen "den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen", er habe Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau Collien Fernandes zeigen, "hergestellt und verbreitet". Daneben solle es das Magazin unterlassen, den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe gegenüber Fernandes "wiederholt körperliche Übergriffe und Körperverletzungen begangen und sie schwer bedroht".
In Bezug auf einen Gerichtstermin vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca im März 2026 solle es der "Spiegel" zudem unterlassen, bestimmte Äußerungen (insbesondere "Wer (...) fehlt, ist Ulmen") "zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und /oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, ohne mitzuteilen, dass zu diesem Gerichtstermin lediglich die frühere Ehefrau des Antragstellers geladen und der Gerichtstermin zudem aufgehoben war".
Dem Spiegel-Verlag sei der Verfügungsantrag mit einer Frist zur Stellungnahme übersandt worden. "Vor diesem Hintergrund ist nicht bereits in den nächsten Tagen mit einer Entscheidung zu rechnen", teilte das Landgericht mit.
Eine "Spiegel"-Sprecherin erklärte am 2. April auf epd-Anfrage, der Antrag des Verlags auf Zurückweisung liege dem Landgericht Hamburg vor. Die Begründung werde innerhalb der vom Gericht festgelegten Frist erfolgen. "Wir stehen selbstverständlich weiterhin zu unserer Berichterstattung, die unverändert verfügbar ist", betonte die Sprecherin.
Die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes wehrt sich seit einigen Jahren gegen sogenannte Deepfakes von sich mit pornografischen Inhalten und hat das Thema digitale Gewalt an ihrem eigenen Beispiel öffentlich gemacht. Ihrem Ex-Partner Ulmen wirft sie unter anderem Identitätsdiebstahl vor und hat ihn deshalb angezeigt. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz nennt die entsprechende Medienberichterstattung rechtswidrig und geht dagegen vor.
Am 27. März hatte Schertz in einem presserechtlichen Informationsschreiben erklärt, Ulmen habe zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Fernandes oder anderen Personen hergestellt oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen seien falsch. "Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben", so Schertz. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stünden die Geschehnisse "mithin in keinem Zusammenhang".
rid
Zuerst veröffentlicht 02.04.2026 12:58
Schlagworte: Medien, Justiz
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