09.04.2026 11:15
Berlin/Potsdam (epd). Der Berliner Senat und die Brandenburger Landesregierung wollen die Finanzausstattung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) erneut verbessern. Das ist eine der zentralen Änderungen der Novelle des Staatsvertrags über private Medien in Berlin und Brandenburg, der derzeit in beiden Landesparlamenten beraten wird. Mit der Novellierung des Staatsvertrags soll auch das Verfahren zur Wahl der neun Mitglieder des MABB-Medienrats verändert werden. Außerdem soll die Medienanstalt transparenter werden.
Die Regierungschefs von Berlin und Brandenburg, Dietmar Woidke (SPD) und Kai Wegner (CDU), haben den neuen Staatsvertrag im März unterzeichnet, er soll zum 1. Juli in Kraft treten. Dafür müssen noch beide Parlamente zustimmen. Im nun laufenden parlamentarischen Ratifikationsverfahren sind keine inhaltlichen Änderungen mehr möglich.
Die Beratungen zur Novellierung begannen 2025. Berlin und Brandenburg hatten bereits bei der letzten Staatsvertragsnovelle die Finanzausstattung der MABB gestärkt. Sie wird aus einem Anteil am Rundfunkbeitrag finanziert, wie auch die übrigen 13 Landesmedienanstalten. Mehrere Medienanstalten, darunter die MABB, erhalten nicht den kompletten Betrag, der bei 1,898 Prozent der Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag liegt. In einem sogenannten Vorwegabzug, der von der Landespolitik festgesetzt werden kann, fließt Geld aus dem Rundfunkbeitrag über die jeweilige ARD-Landesrundfunkanstalt beispielsweise in die Film- oder Musikförderung.
Vor drei Jahren hatten Berlin und Brandenburg beschlossen, den Vorwegabzug bei der MABB rückwirkend zum 1. Januar 2023 zu reduzieren, und zwar von zuvor 33 auf 27,5 Prozent. Mit der aktuellen Staatsvertragsnovelle soll der Vorwegabzug weiter verringert werden, ohne aber eine niedrigere Prozentzahl im Staatsvertrag festzuschreiben.
Stattdessen ist vorgesehen, dass es künftig nur noch vier statt bisher fünf Förderbereiche gibt, für die dann stets fixe Beträge festgelegt werden. Die Gesamtsumme beläuft sich auf knapp 2,4 Millionen Euro, darunter erstmals ein fester Betrag von 600.000 Euro für die Filmförderung, das ist deutlich weniger als bisher.
Durch die geplanten Änderungen hätte die MABB künftig rund 900.000 Euro pro Jahr mehr zur Verfügung: Der Vorwegabzug würde sich damit auf rund 20 Prozent verringern, wie die Länder Berlin und Brandenburg in der Begründung zur Staatsvertragsnovelle schreiben. Das Budget der Medienanstalt zu erhöhen, halten beide Länder aus zwei Gründen für notwendig: So seien "die Anforderungen im Bereich der Aufsicht quantitativ und qualitativ gestiegen". Außerdem solle die MABB "ihren Förderaufgaben nachkommen können".
Die Staatsvertragsnovelle sieht außerdem vor, dass künftig das Berliner Abgeordnetenhaus fünf Mitglieder in den Medienrat der MABB wählt. Weitere vier soll der brandenburgische Landtag wählen, in dem seit 2024 die AfD als größte Oppositionsfraktion eine Sperrminorität hat. Vorgesehen ist, dass in beiden Parlamenten für die Wahl die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder erforderlich ist. Dabei soll angestrebt werden, "dass die parlamentarische Opposition angemessen mit Vorschlägen vertreten ist".
Den Medienrat wollen Berlin und Brandenburg stärker in ein Sachverständigengremium umbauen. Die Mitglieder müssten, heißt es in der Staatsvertragsnovelle, "insgesamt Erfahrungen in den Bereichen der Wirtschaftsprüfung, der Betriebswirtschaft, des Rechts und der Medienwirtschaft oder der Medienwissenschaft" haben. Nachzuweisen sei dies über entsprechende Berufserfahrungen.
Mit der Staatsvertragsnovelle wollen Berlin und Brandenburg bei der MABB darüber hinaus die Transparenz erhöhen. So ist vorgesehen, dass der Medienrat die Tagesordnungen seiner Sitzungen genauso zu veröffentlichen hat wie Zusammenfassungen der wesentlichen Ergebnisse und Anwesenheitslisten. Seine Beschlüsse veröffentlicht der Medienrat bereits.
Darüber hinaus soll die Medienanstalt künftig auch ihre Tarifstrukturen, außertariflichen Vereinbarungen und sämtliche Bestandteile der Direktorenvergütung veröffentlichen. Als Obergrenze für die Direktorenvergütung soll die Berliner Beamten-Besoldungsgruppe B 7 festgelegt werden (derzeit rund 11.800 Euro pro Monat). Direktorin der MABB ist seit 2021 Eva Flecken.
Der MABB-Medienrat ist seit Mitte Juni 2025 quasi nur noch kommissarisch im Amt. Seine fünfjährige Amtsperiode war damals abgelaufen. Der bisherige Medienrat führt die Geschäfte bis zur Neuwahl der Mitglieder weiter. Sie wird anstehen, wenn der neue Staatsvertrag in Kraft getreten ist. Vorsitzender des MABB-Medienrats ist seit 2020 der SPD-Politiker Martin Gorholt (69). Er war von 2018 bis 2019 Chef der brandenburgischen Staatskanzlei.
Der Staatsvertrag regelt außerdem die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umstieg vom analog-terrestrischen Hörfunk über Ultrakurzwelle (UKW) auf die digital-terrestrische Verbreitung über DABplus. Demnach sollen freie oder frei werdende UKW-Frequenzen in Berlin und Brandenburg grundsätzlich nicht mehr neu zugeordnet und ausgeschrieben werden.
vnn/dir
Zuerst veröffentlicht 09.04.2026 13:15
Schlagworte: Medien, Medienpolitik, Gesetze, Staatsvertrag, Berlin, Brandenburg, Privatfunk, MABB, vnn
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