Gericht untersagt Nanowissenschaftler Äußerungen über Drosten - epd medien

17.04.2026 11:14

Seit 2022 streitet der als "Corona-Erklärer" bekannt gewordene Virologe Christian Drosten mit dem Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger über Äußerungen im Magazin "Cicero". Drosten verbuchte in Hamburg nun einen weiteren juristischen Erfolg.

Virologe Christian Drosten (Archivbild)

Hamburg (epd). Der Virologe Christian Drosten hat sich beim Landgericht Hamburg mit einer Unterlassungsklage gegen den Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger durchgesetzt. Das Gericht gab laut Mitteilung vom Freitag der Klage Drostens vollumfänglich statt, die sich gegen zwei Äußerungen richtete, die Wiesendanger 2022 im Zusammenhang mit dem Coronavirus im Magazin "Cicero" getätigt hatte. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (AZ: 324 O 518/24)

Wiesendanger hatte Drosten in dem "Cicero"-Interview unter anderem vorgeworfen, die Öffentlichkeit über den Ursprung des Coronavirus gezielt getäuscht zu haben, um eine Labor-Herkunft zu vertuschen. Der Hamburger Wissenschaftler vertritt die These, dass ein Laborunfall in der chinesischen Stadt Wuhan die Ursache der Corona-Pandemie gewesen sei.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Der Berliner Charité-Chefvirologe Drosten leitete wegen des Interviews rechtliche Schritte ein. Das Landgericht Hamburg untersagte Wiesendanger bereits im März 2022 im Eilverfahren vorläufig die Verbreitung zweier Aussagen. Das Hanseatische Oberlandesgericht wies eine Berufung Wiesendangers im Dezember 2022 zurück.

Die angegriffenen Aussagen verletzten Drosten in seinem Persönlichkeitsrecht, führte das Landgericht nun im Hauptsache-Urteil aus. Die Äußerung, Drosten habe die Öffentlichkeit gezielt getäuscht, suggeriere im Kontext, dass es sich um einen Umstand handele, der "für jedermann offen zutage getreten und damit beweisbar geworden sei". Das Gericht sei aber nicht zu der Überzeugung gelangt, dass Drosten öffentlich bewusst etwas Unwahres gesagt habe. Der Virologe habe sich durchgehend gegen die Laborursprungs-These ausgesprochen.

Presserat rügte "Cicero"

Auch die weitere Äußerung, dass die von Drosten mitgegründete Bewegung "Scientists for Science" das Ziel gehabt habe, die virologische Forschung frei von Beschränkungen zu halten, untersagte das Landgericht. Es handele sich hierbei ebenfalls um eine unwahre Tatsachenbehauptung.

Der Deutsche Presserat hatte "Cicero" 2022 wegen des Interviews gerügt. Die Veröffentlichung der massiven Vorwürfe ohne jede Einordnung sei ein schwerer Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, hieß es.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

rid



Zuerst veröffentlicht 17.04.2026 13:14 Letzte Änderung: 17.04.2026 13:24

Schlagworte: Medien, Recht, Corona, NEU

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