EGMR: Kein Anspruch auf komplette Akteneinsicht zu Flug MH17 - epd medien

21.04.2026 09:41

Medien scheitern im Fall des Absturzes von Flug MH17 über der Ostukraine vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Die niederländischen Behörden durften demnach Informationen teilweise zurückhalten.

Straßburg (epd). Die Weigerung der niederländischen Regierung, bestimmte Dokumente zum Umgang mit dem Abschuss von Flug MH17 im Juli 2014 offenzulegen, verstößt nicht gegen das Recht auf Empfang und Weitergabe von Informationen, das die Europäische Menschenrechtskonvention vorsieht. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag einstimmig in Straßburg. Die Klage niederländischer Medien, darunter RTL und die Zeitung "De Volkskrant", blieb damit erfolglos. (AZ: 20066/18)

Die Medien hatten Einsicht in Protokolle von Ministertreffen zur Krisenbewältigung nach dem Abschuss der Maschine der Malaysian Airlines von Amsterdam nach Kuala Lumpur in der Ostukraine verlangt. Dabei ging es unter anderem um Protokolle eines Ministerausschusses unter Leitung des Premierministers. Russland gilt als verantwortlich für den Abschuss, bestreitet allerdings jede Beteiligung.

Legitime Ausnahme

Das zuständige niederländische Ministerium hatte 2015 insgesamt 225 relevante Dokumente identifiziert, aber 79 davon - darunter sämtliche Sitzungsprotokolle - nicht veröffentlicht oder nur geschwärzt herausgegeben. Zur Begründung verwies es unter anderem auf die Vertraulichkeit interner Beratungen, den Schutz personenbezogener Daten, außenpolitische Interessen sowie Sicherheitsrisiken für Personal im Einsatzgebiet.

Die Straßburger Richter stellten fest, dass die niederländische Gesetzeslage grundsätzlich einen Zugang zu staatlichen Informationen garantiere, zugleich aber legitime Ausnahmen vorsehe. Die niederländischen Behörden hätten im konkreten Fall ihren Beurteilungsspielraum nicht überschritten und einen angemessenen Ausgleich zwischen Transparenzinteresse und Schutzinteressen gefunden. Eine Verletzung der Meinungs- und Informationsfreiheit liege daher nicht vor.

Insbesondere darf die Regierung laut EGMR vertrauliche Beratungen schützen, um eine freie und offene Diskussion innerhalb von Krisengremien zu gewährleisten. Nationale Gerichte hätten die Entscheidung umfassend überprüft. Zudem hätten die klagenden Medien nicht ausreichend dargelegt, welchem konkreten Zweck ihre Informationsanfragen dienten.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

mab



Zuerst veröffentlicht 21.04.2026 11:41 Letzte Änderung: 21.04.2026 11:50

Schlagworte: Justiz, Medien, Europarat, Niederlande, NEU

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