23.04.2026 10:03
Hannover (epd). Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) spricht sich für eine Lockerung des Verbots politischer Werbung im Rundfunk aus. "Wir brauchen klare und verständliche Regeln, die Transparenz für Nutzerinnen und Nutzer schaffen und faire Bedingungen für alle Medienanbieter gewährleisten", erklärte NLM-Direktor Christian Krebs am Donnerstag in Hannover unter Berufung auf ein von der Medienanstalt in Auftrag gegebenes Gutachten des Rechtsprofessors Ralf Müller-Terpitz.
Der Medienstaatsvertrag untersagt Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art im klassischen Rundfunk sowie in rundfunkähnlichen Online-Angeboten. Für andere Online-Angebote, sogenannte einfache Telemedien, in denen Videos oder Audio-Inhalte nicht überwiegen, reicht hingegen eine Kennzeichnung als Werbung aus, wenn auf den Auftraggeber hingewiesen wird.
Müller-Terpitz argumentiert in seinem Gutachten, dass diese unterschiedlichen Regeln durch die zunehmende Verschmelzung von Medien immer schwerer zu rechtfertigen seien. Er plädiert dafür, die bestehenden Vorgaben besser aufeinander abzustimmen.
Der Jurist schlägt vor, das Verbot politischer Werbung im Rundfunk aufzuheben und mit einer Kennzeichnungspflicht an die Rechtslage für einfache Telemedien anzupassen. Zum anderen bestünde unter anderem die Möglichkeit, das Verbot politischer Werbung in Rundfunkmedien beizubehalten, aber zu lockern, indem der Begriff "politische Werbung" enger gefasst wird.
Die EU hat mit der Transparenz- und Targeting-Verordnung, die seit dem vergangenen Herbst in allen Mitgliedsstaaten in Kraft ist, strengere Vorgaben für die Kennzeichnung politischer Werbung gemacht. Das bestehende Verbot politischer Werbung im Rundfunk in Deutschland ist davon nicht berührt.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
nbl
Zuerst veröffentlicht 23.04.2026 12:03
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Werbung, Studien
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