Staatsrechtler Gersdorf: AfD-Pläne gefährden Rundfunk nicht im Kern - epd medien

24.04.2026 05:45

Der AfD-Landesverband in Sachsen-Anhalt hat sein sogenanntes Regierungsprogramm für die Landtagswahl beschlossen. Der Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf sieht in den medienpolitischen Forderungen des Programms keine unmittelbare Gefahr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Hubertus Gersdorf (Archivbild)

Leipzig (epd). Der Staats- und Medienrechtler Hubertus Gersdorf sieht in dem AfD-Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt keine verfassungsrechtliche Gefahr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Falls die AfD als Regierung in Sachsen-Anhalt den Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) kündige, müsse sie entweder einen neuen MDR-Vertrag mit Sachsen und Thüringen schließen oder "eine neue Anstalt für die landesweite Versorgung" in Sachsen-Anhalt schaffen, sagte Gersdorf dem epd.

Der AfD-Landesverband hatte Anfang April sein Wahlprogramm für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September beschlossen. Die Partei, die eine absolute Mehrheit und Regierungsverantwortung anstrebt, kündigt darin an, dass sie "die Rundfunkstaatsverträge" kündigen und auf eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags hinwirken will. Außerdem will sie den MDR und die Landesmedienanstalt Sachsen-Anhalt umbauen.

Der Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Die AfD in Sachsen-Anhalt erreichte in Umfragen zuletzt knapp 40 Prozent.

"Signalwirkung" für medienpolitische Debatte

Gersdorf, der seit 2016 den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig innehat, sagte: "Für einen neuen Vertrag über den MDR hätte die AfD zwei Jahre Zeit, solange gilt der bestehende." Es sei jedoch abzusehen, dass in diesem Fall der MDR das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen werde.

Nach Gersdorf haben die AfD-Pläne Signalwirkung für die medienpolitische Diskussion. "Die AfD-Pläne könnten darauf abzielen, Druck in der föderalen Verantwortungsgemeinschaft aufzubauen und andere Länder zum Abbau zu bewegen." Der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Ganzes stehe durch die Pläne der AfD Sachsen-Anhalt aber nicht zur Disposition, sagte Gersdorf. Er habe nach einer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Bestandsgarantie.

Reduzierung auf "Grundangebot" unzulässig

Auch wenn Sachsen-Anhalt eine Ein-Land-Anstalt etablieren sollte, müsse das Bundesland mitwirken an der bundesweiten Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, betonte Gersdorf: "Den Ländern obliegt die Sicherstellung der bundesweiten Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als föderale Verantwortungsgemeinschaft." Kein Land dürfe aus dieser austreten.

Dem Staat sei es auch verboten, aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Art "Grundfunk" im Sinne einer Minimalversorgung der Bevölkerung zu machen. Das Bundesverfassungsgericht betone ausdrücklich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen umfassenden Versorgungsauftrag habe, der Information, Bildung, aber auch Unterhaltung umfasse. Im AfD-Wahlprogramm heißt es, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in ein "verfassungskonformes Grundangebot" überführt werden solle.

Auch private Sender könnten betroffen sein

Falls die AfD zudem den deutschlandweit gültigen Medienstaatsvertrag kündige, hätte das auch Auswirkungen auf den privaten Rundfunk. "Auch in Bezug auf das private System stehen alle Länder in einer föderalen Verantwortungsgemeinschaft", erläuterte Gersdorf. "Die Länder haben für einen einheitlichen Rechtsrahmen für den bundesweit verbreiteten privaten Rundfunk zu sorgen. Das Bundesverfassungsgericht betont, dass der private Rundfunk nicht einem Bündel unterschiedlicher Regeln in den Bundesländern unterworfen werden darf."

Daraus folge, dass, falls Sachsen-Anhalt die föderalen Verantwortungsgemeinschaften verlassen würde, dagegen nicht nur die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender vorgehen könnten, sondern auch alle anderen Bundesländer.

Zu den Plänen der AfD, die Medienanstalt über den Landeshaushalt zu finanzieren, sagte Gersdorf: "Eine Medienaufsicht, die am goldenen Zügel des Landeshaushalts hinge, wäre unvereinbar mit dem Gebot der Staatsferne." Auch Anbieter privater Medien müssten das als Gefahr für das System erkennen.

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Zuerst veröffentlicht 24.04.2026 07:45 Letzte Änderung: 24.04.2026 09:59

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Wahlen, Rechtsextremismus, Bundesländer, INT, NEU

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