ARD-Vorsitz wechselt 2027 vom Hessischen Rundfunk zu Radio Bremen - epd medien

30.04.2026 11:06

Die Intendantin von Radio Bremen, Yvette Gerner, übernimmt das Amt des ARD-Vorsitzenden vom Intendanten des Hessischen Rundfunks (HR), Florian Hager. Geplant ist eine Amtszeit von einem Jahr.

Florian Hager (l.) gibt den ARD-Vorsitz 2027 an Yvette Gerner ab

Bonn (epd). Der ARD-Vorsitz wechselt im kommenden Jahr vom Hessischen Rundfunk (HR) zu Radio Bremen. Das beschlossen die Mitglieder der ARD am Mittwoch in Bonn, wie die ARD-Pressestelle am Donnerstag mitteilte. Damit übernimmt Radio Bremen diese Aufgabe turnusmäßig nach zwei Jahren. Neue ARD-Vorsitzende wird Yvette Gerner, Intendantin von Radio Bremen. Sie folgt auf Florian Hager, der das Amt des ARD-Vorsitzenden 2025 übernommen hatte und von 2027 an stellvertretender Vorsitzender wird. Unterstützt werde Radio Bremen in den Rollen der Stellvertreter außerdem vom Norddeutschen Rundfunk (NDR).

Nach nur einem Jahr werde Radio Bremen den Staffelstab des Vorsitzes weiterreichen - "damit der Teamgedanke und die Kooperation zwischen den ARD-Häusern weiter gestärkt werden kann". Grundsätzlich halte sich der NDR als Vorsitzanstalt für die Jahre 2028 und 2029 bereit, hieß es. Dies sei auch eine Konsequenz aus den Vorgaben des Reformstaatsvertrags und den damit verbundenen Umstrukturierungsprozessen.

Neue ARD-Geschäftsstelle

Der neue ARD-Staatsvertrag sieht vor, dass der ARD-Vorsitz durch ein gemeinsames ARD-Büro unterstützt wird. Hierfür werde das jetzige ARD-Generalsekretariat in Berlin umstrukturiert und künftig dem jeweiligen ARD-Vorsitz unmittelbar fachlich angegliedert - als ARD-Geschäftsstelle. Auch die ARD-Unternehmenskommunikation werde Teil der neuen ARD-Geschäftsstelle sein. Der offizielle Start der ARD-Geschäftsstelle sei mit dem Vorsitzwechsel zum 1. Januar 2027 vorgesehen.

Zur ARD gehören neun regional verankerte Landesrundfunkanstalten, außerdem der Auslandssender Deutsche Welle. Der ARD-Vorsitz führt die Geschäfte der ARD-Arbeitsgemeinschaft und zeichnet in dieser Zeit rechtsverbindlich für die Gemeinschaft. Zur Hauptversammlung gehören die Intendantinnen und Intendanten der ARD sowie die Vertreter aller Rundfunk- und Verwaltungsräte der ARD-Sender.

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Zuerst veröffentlicht 30.04.2026 13:06 Letzte Änderung: 30.04.2026 13:08

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