Digital Services Act: Mehr als 2.000 Beschwerden im Jahr 2025 - epd medien

30.04.2026 14:17

Laut der Bundesnetzagentur hat die Durchsetzung des europäischen Digital Services Act an Fahrt aufgenommen und zeigt erste Erfolge.

Bundesnetzagentur in Bonn

Bonn (epd). In Deutschland sind im vergangenen Jahr über 2.000 Beschwerden über mögliche Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union gemeldet worden. Inhaltlich betreffen die Beschwerden überwiegend die nicht ausreichende Begründung bei Beschränkungen von Accounts, Inhalten oder Diensten, wie die Bundesnetzagentur am Donnerstag in Bonn mitteilte. Auch die Entfernung beziehungsweise Nicht-Entfernung von Inhalten durch die Diensteanbieter sowie die Benutzerfreundlichkeit der Meldewege bei illegalen Inhalten seien Gegenstand der Meldungen, hieß es.

Die meisten dieser Beschwerden beträfen die sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) mit Sitz oder gesetzlichem Vertreter in Irland. Entsprechend würden diese Beschwerden zur weiteren Bearbeitung an den irischen Koordinator für digitale Dienste übermittelt, hieß es. Für bestimmte Pflichten nach dem DSA ist exklusiv die EU-Kommission in Brüssel zuständig.

26 nationale Verwaltungsverfahren

Seit Februar 2024 ist der DSA in der gesamten EU gültig. Er verpflichtet Online-Dienste dazu, gegen illegale Inhalte und Desinformation vorzugehen. Andernfalls drohen Strafen. Der Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur ist die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA in Deutschland.

Im Berichtszeitraum des Tätigkeitsberichtes 2025 des DSC habe dieser insgesamt 26 nationale Verwaltungsverfahren gegen Vermittlungsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich eingeleitet. Außerdem habe sich der DSC an zahlreichen Verfahren der EU-Kommission gegen Anbieter sehr großer Online-Plattformen beteiligt, hieß es.

Im Berichtszeitraum wurden eine weitere außergerichtliche Streitbeilegungsstelle sowie drei Trusted Flagger zertifiziert, wie es hieß. Der DSC zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie vertrauenswürdige Hinweisgeber, sogenannte Trusted Flagger, wenn die Organisationen die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem DSA erfüllen.

ema



Zuerst veröffentlicht 30.04.2026 16:17 Letzte Änderung: 30.04.2026 16:30

Schlagworte: Medien, Internet, NEU

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