06.05.2026 15:01
Berlin (epd). Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) hat im Zusammenhang mit Angriffen auf Medienvertreter bei einem Treffen von Rechtsextremisten das Einstellen der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Halle kritisiert. Wer Journalisten bei ihrer Arbeit angreife oder behindere, greife immer auch das verfassungsmäßig verbriefte Recht der Öffentlichkeit auf unabhängige Berichterstattung an, erklärte die dju in ver.di am Mittwoch in Berlin.
Der Vorfall hatte sich am 24. Januar in Schnellroda in Sachsen-Anhalt am Rande eines rechten Netzwerktreffens ereignet. Dabei sollen Fotografen von zahlreichen Teilnehmern angegriffen worden sein. Betroffene wurden demnach bei der Berichterstattung über die Veranstaltung um den Rechtsextremisten Götz Kubitschek körperlich bedrängt und bei niedrigen Temperaturen mit Wasser bespritzt und an ihrer Arbeit gehindert.
Laut Staatsanwaltschaft wurde das Ermittlungsverfahren am 17. April mangels eines hinreichenden Tatverdachts eingestellt. "Gegen diese Entscheidung ist bis heute keine Beschwerde eingelegt worden", erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle, Benedikt Bernzen, am Mittwoch auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Das "zur Anzeige gebrachte, objektiv feststellbare Geschehen" habe keinen Straftatbestand erfüllt, hieß es.
Die Gewerkschaft kritisierte, dass die Staatsanwaltschaft offenbar nur untersucht habe, ob Nassspritzen eine Körperverletzung darstellt, nicht aber, ob ein koordinierter Angriff auf Medienschaffende vorlag. Die Einstellung sende das "fatale Signal", dass Angriffe auf Medienschaffende folgenlos bleiben.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich bei der Aktion gegen die Fotografen nur um eine "straflose Provokation". Das vornehmlich auf Unterkörper zielende Bespritzen mit geringen Mengen Wasser aus Pet-Flaschen, die über einen Trinkaufsatz verfügen, habe weder eine tätliche Beleidigung noch eine vorsätzliche Körperverletzung dargestellt, erklärte Bernzen.
Auch der Tatbestand der Nötigung habe anhand der Videoaufzeichnungen nicht belegt oder keinem Beschuldigten sicher zugeordnet werden können. Das gelte auch für den Vorwurf einer vorsätzlichen Sachbeschädigung.
lob
Zuerst veröffentlicht 06.05.2026 13:57 Letzte Änderung: 06.05.2026 17:01
Schlagworte: Medien, Rechtsextremismus, Justiz, NEU
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