EuGH-Urteil: Verlage dürfen Vergütung von Plattformen verlangen - epd medien

12.05.2026 11:48

Der EuGH hat sich anhand eines italienischen Falls mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger befasst - und es grundsätzlich für rechtens erklärt. Geklagt hatte der Facebook-Mutterkonzern Meta.

Großer Beratungssaal des Europäischen Gerichtshofs

Luxemburg (epd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Presseverlagen gegenüber Online-Plattformen wie Facebook gestärkt. Die EU-Mitgliedstaaten dürften vorsehen, dass Verlage Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben, wenn Plattformen ihre Inhalte online nutzen, urteilten die Richter am Dienstag in Luxemburg. (C-797/23)

Hintergrund ist eine Klage von Meta gegen italienische Vorschriften zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahr 2019. Diese führte ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ein, das Online-Dienste unter anderem dazu verpflichtet, mit Verlagen über eine Vergütung zu verhandeln und währenddessen die Sichtbarkeit der Inhalte nicht einzuschränken. Einzelne Wörter und "sehr kurze Ausschnitte von Presseerzeugnissen" sind laut der EU-Richtlinie ausgenommen.

Urheberrecht und Medienvielfalt schützen

Der EuGH entschied, ein solcher Vergütungsanspruch sei mit EU-Recht vereinbar, solange die Zahlung die Gegenleistung für die Nutzung der Inhalte darstelle. Verlage müssten zudem die Möglichkeit haben, eine Nutzung zu verweigern oder kostenlos zu erlauben. Plattformen müssten nicht zahlen, wenn sie Inhalte nicht verwendeten.

Die Richter betonten, die Vorgaben schränkten zwar die unternehmerische Freiheit der Plattformen ein. Dies sei aber gerechtfertigt, um einen fairen Urheberrechtsmarkt zu sichern und die Medienvielfalt zu schützen.

Auseinandersetzung auch in Deutschland

Das Urteil hat auch eine Signalwirkung für die rechtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland. Im Streit zwischen Google und der Verwertungsgesellschaft Corint Media hatten sich beide Seiten im Herbst 2023 auf eine weitere Zwischenlösung verständigt. Demnach zahlt Google zunächst 3,2 Millionen Euro jährlich an die Verwertungsgesellschaft, bis die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) über die tatsächliche Höhe der Vergütung entscheidet.

Beide Parteien hatten die Schiedsstelle beim DPMA in München angerufen. Corint als Vertretung zahlreicher deutscher Presseverlage hatte sich nicht mit dem US-Konzern einigen können. Die Preisvorstellungen lagen weit auseinander: Corint hatte für das Jahr 2022 eine Lizenzgebühr von 420 Millionen Euro gefordert, Google hatte im Gegenzug angeboten, 3,2 Millionen Euro pro Jahr zu zahlen.

mab/rid



Zuerst veröffentlicht 12.05.2026 13:48 Letzte Änderung: 12.05.2026 15:38

Schlagworte: EU, Justiz, Medien, NEU

zur Startseite von epd medien