EuGH-Urteil: Verlage dürfen Vergütung von Plattformen verlangen - epd medien

12.05.2026 11:48

Luxemburg (epd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Presseverlagen gegenüber Online-Plattformen wie Facebook gestärkt. Die EU-Mitgliedstaaten dürften vorsehen, dass Verlage Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben, wenn Plattformen ihre Inhalte online nutzen, urteilten die Richter am Dienstag in Luxemburg. (C-797/23)

Hintergrund ist eine Klage von Meta gegen italienische Vorschriften zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Diese verpflichten Online-Dienste unter anderem dazu, mit Verlagen über eine Vergütung zu verhandeln und währenddessen die Sichtbarkeit der Inhalte nicht einzuschränken.

Urheberrecht und Medienvielfalt schützen

Der EuGH entschied, ein solcher Vergütungsanspruch sei mit EU-Recht vereinbar, solange die Zahlung die Gegenleistung für die Nutzung der Inhalte darstelle. Verlage müssten zudem die Möglichkeit haben, eine Nutzung zu verweigern oder kostenlos zu erlauben. Plattformen müssten nicht zahlen, wenn sie Inhalte nicht verwendeten.

Die Richter betonten, die Vorgaben schränkten zwar die unternehmerische Freiheit der Plattformen ein. Dies sei aber gerechtfertigt, um einen fairen Urheberrechtsmarkt zu sichern und die Medienvielfalt zu schützen.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

mab



Zuerst veröffentlicht 12.05.2026 13:48

Schlagworte: EU, Justiz, Medien

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