03.06.2026 11:20
Luxemburg/Brüssel (epd). Der US-Digitalkonzern Meta muss seinen Kommunikationsdienst Messenger den schärferen Wettbewerbsregeln nach dem Digital Markets Act (DMA) der EU unterwerfen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte am Mittwoch in Luxemburg die Entscheidung der EU-Kommission, Messenger als sogenannten Torwächter (Gatekeeper) einzustufen. Solche Dienste unterliegen nach dem EU-Gesetz strengeren Vorgaben. (AZ: T-1078/23)
Im Streit um den digitalen Marktplatz Marketplace war Meta hingegen erfolgreich: Der Klage des Unternehmens gegen die Einstufung als Torwächter gab das EuG statt. Der Dienst war allerdings bereits vor rund einem Jahr von der Liste der Torwächter entfernt worden, sodass die Entscheidung keine unmittelbaren regulatorischen Folgen für Marketplace hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.
Was Messenger anbelangt, bestätigte das Gericht, dass es sich um einen von Facebook getrennten Kommunikationsdienst handelt. Zudem sei die EU-Kommission richtigerweise davon ausgegangen, dass Messenger für sich genommen ein wichtiges Zugangstor darstellt.
Bei ihrer Beurteilung der Einstufung von Marketplace als zentraler Plattformdienst für Online-Vermittlungsdienste habe die Kommission dagegen einen Rechtsfehler begangen, indem sie annahm, sie dürfe sich ausschließlich auf Daten der vergangenen drei Jahre vor der Benennung stützen. Zudem sei der Beschluss unzureichend begründet worden.
mab/nbl
Zuerst veröffentlicht 03.06.2026 13:20 Letzte Änderung: 03.06.2026 14:08
Schlagworte: EU, Justiz, Medien, NEU
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