12.06.2026 12:50
München (epd). Google muss laut einer Gerichtsentscheidung für die Inhalte seiner mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) generierten Übersichten, die bei Suchen erscheinen, haften. Das Landgericht München I hat dem US-amerikanischen Suchmaschinenbetreiber per einstweiliger Verfügung untersagt, in seinen KI-Übersichten unwahre Behauptungen über zwei Münchner Verlagsunternehmen zu verbreiten, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die Entscheidung, die bereits am 28. Mai fiel, ist nicht rechtskräftig. (AZ: 26 O 869/26)
Googles KI-Übersichten hatten die Verlagsunternehmen bei bestimmten Suchanfragen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht, heißt es in dem Urteil. Die KI hatte Informationen über dubiose Unternehmen mit Informationen über die Verlage vermischt und fiktive Zusammenhänge hergestellt. Die beiden Verlage hatten dagegen geklagt.
Google sah laut Gericht keinen Unterlassungsanspruch, unter anderem weil das Unternehmen nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich sei und sich die in der KI-Übersicht angezeigten Informationen Dritter auch nicht zu eigen mache.
Die Richter hingegen begründeten, dass Googles KI-Übersichten - anders als bei klassischen Suchergebnissen - die Ergebnisse der Suchanfrage "in eigenen Worten und nach einer eigenen Gliederung zusammengefasst und ausgewertet" präsentierten. Zudem enthielten sie Aussagen, "die in den Suchergebnissen gar nicht getroffen werden". Daher handele es sich um "eigene inhaltliche Auswertungen". Da Google die KI selbst eingeführt habe und den Nutzern anbiete, sei sie für die Aussagen verantwortlich. Sie müsse sich die Ergebnisse "zurechnen lassen, denn nur sie hat Einfluss auf das Angebot der KI und auf die Algorithmen, mit denen die KI operiert".
Ein Google-Sprecher sagte dem epd, das Unternehmen investiere viel Geld in die Qualität der KI-Übersichten. In dem Fall gehe es um einige besondere Fehler, die überwältigende Mehrheit der KI-Übersichten sei korrekt. Das Unternehmen plane, das Urteil anzufechten.
lbm
Zuerst veröffentlicht 12.06.2026 14:50 Letzte Änderung: 12.06.2026 16:52
Schlagworte: Justiz, Medien, Internet, NEU
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