17.06.2026 12:53
München (epd). Im Rechtsstreit zwischen dem früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, und dem ZDF hat das Oberlandesgericht München (OLG) die Untersagung von mehreren Äußerungen bestätigt. Die Behauptungen in einer Ausgabe des "ZDF Magazin Royale" von Jan Böhmermann hätten Schönbohm in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt, teilte das Gericht am 16. Juni mit und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts München (AZ: 18 U 217/26). Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung wies das OLG ebenso wie die Vorinstanz ab. Schönbohm hatte 100.000 Euro Schadenersatz gefordert. Das Gericht entschied, dass dem Behördenchef diese Entschädigung nicht zustehe. Es begründete dies unter anderem damit, dass der Kläger "seine Unterlassungsansprüche hätte frühzeitiger nach Ausstrahlung der Sendung geltend machen und damit möglicherweise seine Absetzung als Präsident des BSI verhindern können".
Hintergrund der Klage ist eine "Magazin Royale"-Sendung vom Oktober 2022, in der es um Schönbohm und dessen angebliche Russland-Kontakte ging. Wenige Tage nach der Ausstrahlung der Sendung wurde der damalige Präsident des BSI seines Amtes enthoben.
Das Oberlandesgericht erklärte, die fraglichen Äußerungen, die in der Sendung und später auf der ZDF-Website getätigt wurden, seien vom Publikum so zu verstehen gewesen, dass der Kläger bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe. Dies stelle eine unwahre Äußerung dar, die ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Der Senat sehe "keine andere Deutungsvariante als gegeben, nach welcher die angegriffenen Äußerungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers nicht verletzen würden".
Das ZDF hatte nach Gerichtsangaben argumentiert, die Sendung habe in zulässiger Weise satirisch zugespitzte Kritik geübt. Es sei typisches Stilmittel der Satire, dass mit Uneindeutigkeiten gespielt werde und dadurch zum Beispiel Lücken in einer Argumentation oder einer Stellungnahme offengelegt würden.
Dem folgte das Gericht nicht. Auch eine satirische Äußerung müsse sich "an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen", wenn es um den Tatsachenkern der Aussage gehe, erklärten die Richter.
fu
Zuerst veröffentlicht 17.06.2026 14:53 Letzte Änderung: 17.06.2026 16:06
Schlagworte: Medien, Justiz, ZDF, Böhmermann, Schönbohm, fu, NEU
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