Rundfunkbeitrag: Karlsruhe verhandelt zu gescheiterter Erhöhung - epd medien

19.06.2026 07:40

Im November 2024 legten ARD und ZDF Beschwerde in Karlsruhe ein, weil die Bundesländer den Rundfunkbeitrag nicht erhöht hatten. Nun verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den Sachverhalt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am 23. Juni über den Rundfunkbeitrag

Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am kommenden Dienstag (23. Juni) zu den Beschwerden von ARD und ZDF gegen die nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Die Sender waren im November 2024 nach Karlsruhe gezogen, weil die Bundesländer die von der Finanzkommission KEF empfohlene Anhebung zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro nicht umgesetzt hatten. ARD und ZDF sehen ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt.

Die Verhandlung des Ersten Senats beginnt um 10 Uhr. Die Richter in den roten Roben werden sich unter anderem mit der Frage befassen, ob die Länder sich gegen die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellen durften. ARD und ZDF beantragten zudem eine Vollstreckungsanordnung des Gerichts zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags.

Veränderte KEF-Empfehlung

In der Gerichtsmitteilung zur Verhandlung wird auch die inzwischen veränderte KEF-Empfehlung erwähnt. Im Februar 2026 empfahl die KEF zur Deckung des Finanzbedarfs der Sender in der Periode von 2025 bis 2028 nur noch eine Erhöhung des Beitrags um 28 Cent auf 18,64 Euro ab 2027.

Das Deutschlandradio konnte keine Verfassungsbeschwerde einreichen, weil die KEF-Empfehlung hier keine Erhöhung des Anteils am Rundfunkbeitrag vorsah. Ausgebliebene oder aus Sicht der Sender nicht ausreichende Erhöungen waren bereits mehrfach Gegenstand von Verfahren in Karlsruhe.

Eine geplante Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags scheiterte Ende 2025. Demnach sollte der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat bis 2027 stabil bleiben, anschließend sollte nicht mehr zwingend die Zustimmung aller 16 Länder für eine Anpassung der Beitragshöhe erforderlich sein. Nicht in allen Bundesländern schaffte es diese Novelle jedoch ins parlamentarische Verfahren: Die Ministerpräsidenten von Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen unterzeichneten sie nicht.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

nbl



Zuerst veröffentlicht 19.06.2026 09:40 Letzte Änderung: 22.06.2026 14:00

Schlagworte: Bundesgerichte, Medien, Rundfunk, NEU

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