Deutscher PR-Rat: KI-generierte Texte müssen geprüft sein - epd medien

20.06.2026 03:45

Nach den Richtlinien des PR-Rates müssen Pressestellen Texte, die mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, nicht kennzeichnen. Jedoch sollten sie immer noch einmal von einem Menschen geprüft werden.

Kiel (epd). In der Debatte um mutmaßlich von Künstlicher Intelligenz (KI) generierten Inhalten durch Pressestellen hat die Vorsitzende des Deutschen Rates für Public Relations, Elke Kronewald, mehr Sorgfalt angemahnt. "Text-Inhalte, die von einer Künstlichen Intelligenz erstellt wurden, müssen nach den Richtlinien des PR-Rates zwar an sich nicht gekennzeichnet werden", sagte Kronewald dem Evangelischen Pressedienst (epd). Allerdings müssten sie immer auf Richtigkeit und Wahrhaftigkeit geprüft werden. "Zitate zu verwenden, die so nicht getätigt wurden, ist eine Irreführung der Öffentlichkeit", betonte Kronewald.

Anfang Juni hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) einen Gastbeitrag des thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) depubliziert, weil es Hinweise darauf gab, dass der Text mittels Künstlicher Intelligenz (KI) generiert wurde. Drei wörtliche Zitate von Experten, des Psychologen Jonathan Haidt, des Neurobiologen Gerald Hüther und des Neurowissenschaftlers Manfred Spitzer, seien zudem nicht zu verifizieren, hieß es. Auf Anfrage der FAZ teilte die thüringische Staatskanzlei mit, dass sie KI-Anwendungen als unterstützendes Werkzeug nutze.

Verantwortung liegt beim Menschen

Kronewald betonte, dass es bei Texten, die mit KI erarbeitet wurden, also immer einen "human in the loop" geben müsse, einen Menschen also, der in den automatisierten KI-Prozess eingreife und die Inhalte prüfe. "Die letzte Verantwortung über KI-generierte Texte einer Presseabteilung liegt beim Menschen", sagte die Professorin für Kommunikationsmanagement und PR-Evaluation an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Kiel. Sollten die Vorwürfe zutreffen, könnte dies auf Mängel in den Prüf- und Freigabeprozessen bei der Nutzung von KI hindeuten.

Es sei jedoch auch Sache eines Mediums, wie der FAZ, Presseabteilungen, die für Gastbeiträge angefragt seien, über die KI-Richtlinien der Zeitung zu unterrichten. "Es obliegt ja dem Medium, zu entscheiden, unter welchen Konditionen ein Artikel erscheint." Gleichermaßen wäre es statthaft gewesen, wenn die thüringische Staatskanzlei vorab über eine mögliche KI-Verwendung für den Gastbeitrag informiert hätte. "Politiker haben eine besondere Verantwortung und dürfen ihre Glaubwürdigkeit nicht aufs Spiel setzen."

Die FAZ hatte in Bezug auf den mutmaßlich von KI generierten Artikel von Voigt in eigener Sache erklärt, dass die Zeitung "heute und auch künftig keine Originalbeiträge mit von KI generiertem Text" veröffentlicht. Und weiter: "Bei Gastbeiträgen verlassen wir uns darauf, dass sie menschengemacht sind und indirekte und direkte Zitate stimmen."

Meldung aus dem epd-Basisdienst

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Zuerst veröffentlicht 20.06.2026 05:45 Letzte Änderung: 22.06.2026 11:22

Schlagworte: Medien, Internet, Journalismus, INT, NEU

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