24.06.2026 07:08
Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer ausführlichen mündlichen Verhandlung mit den Beschwerden von ARD und ZDF gegen die Nichterhöhung des Rundfunkbeitrags befasst. Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte in der Sitzung am Dienstag in Karlsruhe, die Rundfunkfreiheit sei "konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung". Neben der Staatsferne des Rundfunks und der Programmautonomie sei deshalb auch die bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu schützen.
ARD und ZDF zogen im November 2024 nach Karlsruhe, nachdem die Bundesländer die von der Finanzkommission KEF empfohlene Anhebung zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro nicht umgesetzt hatten. Die Sender sehen ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt, weil das verfassungsrechtlich garantierte, staatsferne Finanzierungsverfahren missachtet worden sei. Ein Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet (AZ: 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24).
Der Erste Senat prüft unter anderem, ob die Länder von der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abweichen durften. ARD und ZDF beantragten zudem, dass das Gericht eine Beitragserhöhung anordnet.
Der ARD-Vorsitzende Florian Hager sagte in Karlsruhe, ein unabhängiger und staatsferner öffentlich-rechtlicher Rundfunk müsse auch unabhängig und staatsfern finanziert sein. "Dafür gibt es ein verfassungsrechtlich gestütztes Verfahren. Die Bundesländer haben dieses Verfahren nicht eingehalten, indem sie der Beitragsempfehlung der dafür zuständigen, unabhängigen Kommission KEF nicht gefolgt sind", sagte Hager, der Intendant des Hessischen Rundfunks (HR) ist. Auch die Intendantinnen und Intendanten aller übrigen acht ARD-Landesrundfunkanstalten nahmen an der Verhandlung teil.
ZDF-Intendant Norbert Himmler betonte die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er verwies unter anderem auf "tiefgreifende Veränderungen des Meinungsbildungsprozesses im KI-Zeitalter" und die Dominanz internationaler Technologiekonzerne. "Der Schutz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat unmittelbar demokratiesichernde Bedeutung", sagte Himmler. Ohne bedarfsgerechte Finanzierung seien diese Herausforderungen nicht zu meistern.
Der Verfahrensbevollmächtigte der Landesregierungen, Hanno Kube, argumentierte, die Wirkkraft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hänge wesentlich von der Akzeptanz und dem Vertrauen der Bevölkerung ab. Auch deshalb müsse bei einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags der "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" gelten.
Unter Einbeziehung der sogenannten "Sonderrücklage III", die sich aus Beitragsmehrerträgen der Jahre 2021 bis 2024 speist, seien die Rundfunkanstalten bis Ende 2026 funktionsgerecht finanziert, sagte Kube. Nach diesem Übergangszeitraum sollte nach den Vorstellungen der Länder eine erneute Bedarfsermittlung durch die KEF für die Jahre 2027 bis 2030 erfolgen. Ende 2026 verfüge die ARD noch über anrechenbare Eigenmittel in Höhe von 961 Millionen Euro, das ZDF über 275 Millionen Euro, so Kube.
Der KEF-Vorsitzende Martin Detzel betonte, dass Rücklagen in die Beitragsberechnung der Kommission bereits einbezogen seien. Zudem verwies er darauf, dass der KEF-Bericht eine Bedarfsermittlung der Rundfunkanstalten zum Ziel habe. "Die Länder machen daraus eine Liquiditätsrechnung."
Im Februar 2026 hatte die KEF empfohlen, den Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2027 nur noch um 28 Cent auf 18,64 Euro anzuheben. Die Verringerung der empfohlenen Erhöhung habe vor allem damit zu tun, dass die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag und Finanzerträge der öffentlich-rechtlichen Sender höher ausfielen als 2024 geschätzt, erklärte die Kommission zur Begründung. Auch hätten ARD und ZDF Investitionen verschoben und daher mehr Eigenmittel zur Verfügung.
Der Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, Rainer Robra (CDU), schloss in Karlsruhe weitgehend aus, dass die Länder eine Beitragserhöhung zum 1. Januar 2027 noch umsetzen können. Nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern und den dort anstehenden Regierungswechseln im Herbst sei ein Einvernehmen zwischen den Ländern nicht mehr rechtzeitig herzustellen.
Nach dieser Festlegung von Robra drangen ARD und ZDF zum Abschluss der Verhandlung darauf, dass die Richter in ihrem Urteil eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,64 Euro zum 1. Januar 2027 anordnen. Anders sei eine bedarfsgerechte Finanzierung nicht zu gewährleisten, argumentierten die Sender.
nbl
Zuerst veröffentlicht 23.06.2026 10:30 Letzte Änderung: 24.06.2026 09:08
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Bundesverfassungsgericht, Rundfunkbeitrag, NEU
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